Geltungsbereich und Umsetzung

Preisbekanntgabe

Der Geltungsbereich der Preisbekanntgabeverordnung erstreckt sich über das Angebot von Waren zum Kauf, das Angebot von Dienstleistungen sowie die Werbung mit Preisangaben und Preisreduktionen für sämtliche Waren und Dienstleistungen.

 

Der DetailhandelDienstleistungsbranchen und alle Werbebetreibende müssen die Vorschriften der Preisbekanntgabeverordnung beachten.

 

Um die Umsetzung der Verordnung zu erleichtern, sind über das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) unter der Rufnummer 031 322 77 70, per Fax 031 324 09 56 oder als Download Informationsblätter zu einzelnen Branchen sowie die Broschüren "Wegleitung für die Praxis" und "Korrekte Mengen- und Preisangaben" erhältlich.