Preisbekanntgabe

Preisbekanntgabe

Auf der Grundlage des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und der Eidgenössischen Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen ist festgelegt, auf welche Art und Weise Waren und Dienstleistungen, die Konsumenten angeboten werden, beschriftet sein müssen. Dies gilt auch für die Werbung mit Preisangaben und Preisreduktionen für sämtliche Waren und Dienstleistungen.

 

Unter der Oberaufsicht des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO) teilen sich der Kanton St.Gallen und die Gemeinden die Aufgaben, die sich aus der Überwachung der korrekten Anwendung der Preisbekanntgabevorschriften ergeben.

 

Die Preiskontrollstellen der politischen Gemeinden überwachen die Einhaltung vor Ort, also zum Beispiel in Verkaufsgeschäften, bei Ausverkäufen, etc. und zeigen Verstösse gegen die Vorschriften über die Bekanntgabe von Preisen dem zuständigen Untersuchungsrichter an.

 

Das Amt für Wirtschaft im Kanton St.Gallen überwacht die Printmedien und schreibt im Fall eines Verstosses die betreffenden Personen und Unternehmungen an.

Amt für Wirtschaft

  Ausländer/Gewerbe
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Telefon/Fax: +41 58 229 20 55 / +41 58 229 47 80