
Portrait Arbeitsinspektorat
Das Arbeitsinspektorat berät Arbeitnehmende, Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie andere interessierte Gruppen in Fragen der Arbeitssicherheit, Gesundheitsvorsorge sowie Arbeits- und Ruhezeiten. Zudem erteilt die Abteilung Plan-, Betriebs- und Arbeitszeitbewilligungen und genehmigt Betriebsordnungen.
Bei der Umsetzung dieser Kerngeschäfte wirkt das Arbeitsinspektorat aktiv an Projektbesprechungen und sachbezogenen Bewilligungsverfahren mit. Weitere Instrumente sind Betriebsbesuche mit Beratungen zum Arbeitnehmerschutz, Systemkontrollen, Projektabnahmen und Nachkontrollen.
Schwerpunkte der vielseitigen Tätigkeiten sind:
- Beratung von Arbeitnehmenden, Arbeitgebenden, Planern und Behörden
- Begutachtungen
- Kontrollen
- Bewilligungen
Die Grundlagen dazu geben das Unfallversicherungsgesetz und das Arbeitsgesetz.
Amt für Wirtschaft
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