
Bewilligungsvoraussetzungen
Die politische Gemeinde erteilt ein Patent für einen Betrieb, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller handlungsfähig und charakterlich geeignet ist, Gewähr für eine einwandfreie Betriebsführung bietet und zur Nutzung des Betriebs berechtigt ist.
Gewähr für eine einwandfreie Betriebsführung bietet insbesondere, wer Kenntnisse in der Lebensmittelhygiene und in der Suchtprävention nachweist und in den letzten zwei Jahren nicht gravierend gegen Vorschriften der Gesundheits-, der Lebensmittel-, der Fremden-, der Wirtschaftspolizei, des Arbeitsrechts oder der Betäubungsmittelgesetzgebung verstossen hat.
Das Vorhandensein von Kenntnissen in der Lebensmittelhygiene und in der Suchtprävention kann auf verschiedene Arten nachgewiesen werden: Mittels eidgenössischen Fähigkeitsausweisen oder einschlägiger Berufserfahrung während mindestens drei Jahren, durch Fachschuldiplome oder anerkannte kantonale Ausweise sowie durch das Bestehen einer Prüfung in der Lebensmittelhygiene und in der Suchtprävention neues Fenster.