
Eichwesen
Für die Kontrolle der Messmittel sind in der Schweiz die kantonalen Eichämter, ermächtigte Eichstellen sowie das Bundesamt für Metrologie (METAS) verantwortlich.
Die kantonalen Eichmeister sind für die Pop Up: Es öffnet sich ein neues Fenster: MarktüberwachungMarktüberwachung neues Fenster, die Pop Up: Es öffnet sich ein neues Fenster: (Nach-)Eichung(Nach-)Eichung neues Fenster und die Pop Up: Es öffnet sich ein neues Fenster: NachschauNachschau neues Fenster folgender Messmittel zuständig:
- Längenmessgeräte (Massstäbe, Bandmasse, Messkluppen, Rundholzmessanlagen, Füllstandsmessgeräte, mehrdimensionale Messgeräte, Profilmessanlagen für Strassenfahrzeuge);
- Raummasse (Fässer, Tanks, Schankgefässe, Gefässe mit und ohne Markierung);
- Messanlagen für Flüssigkeiten (Zapfsäulen, Messanlagen auf Tankfahrzeugen, Mengenumwerter, Milchmessanlagen);
- Gewichtstücke (Handelsgewichte bis mittlere Genauigkeitsklassen);
- Waagen (Ladentisch-, Post-, Industrie-, Brückenwaagen, Preisauszeichnungswaagen, selbsttätige Waagen für Einzelwägungen, Förderbandwaaagen, Behälterwaagen, Gleiswaagen);
- Messgeräte für die Abgaswartung in Garagen (für Benzinabgase und Dieselrauch).
Im Weiteren sind sie zuständig für die statistische Prüfung industrieller Pop Up: Es öffnet sich ein neues Fenster: FertigpackungenFertigpackungen neues Fenster sowie die Kontrolle der Mengenangaben und der Aufschriften auf Fertigpackungen.