Eichwesen

Eichwesen

Für die Kontrolle der Messmittel sind in der Schweiz die kantonalen Eichämter, ermächtigte Eichstellen sowie das Bundesamt für Metrologie (METAS) verantwortlich.

 

Die kantonalen Eichmeister sind für die Marktüberwachung, die (Nach-)Eichung und die Nachschau folgender Messmittel zuständig:

 

  • Längenmessgeräte (Massstäbe, Bandmasse, Messkluppen, Rundholzmessanlagen, Füllstandsmessgeräte, mehrdimensionale Messgeräte, Profilmessanlagen für Strassenfahrzeuge);  
  • Raummasse (Fässer, Tanks, Schankgefässe, Gefässe mit und ohne Markierung);
  • Messanlagen für Flüssigkeiten (Zapfsäulen, Messanlagen auf Tankfahrzeugen, Mengenumwerter, Milchmessanlagen);
  • Gewichtstücke (Handelsgewichte bis mittlere Genauigkeitsklassen);
  • Waagen (Ladentisch-, Post-, Industrie-, Brückenwaagen, Preisauszeichnungswaagen, selbsttätige Waagen für Einzelwägungen, Förderbandwaaagen, Behälterwaagen, Gleiswaagen);  
  • Messgeräte für die Abgaswartung in Garagen (für Benzinabgase und Dieselrauch).  

 

Im Weiteren sind sie zuständig für die statistische Prüfung industrieller Fertigpackungen sowie die Kontrolle der Mengenangaben und der Aufschriften auf Fertigpackungen.