Öffentlicher Ruhetag

Ruhetag und Ladenöffnung

Der öffentliche Ruhetag dient der Erholung, schützt die der religiösen Bedeutung des Tages angemessene Ruhe und ermöglicht gemeinsame Aktivitäten und die Begegnung in Familie und Gesellschaft.

 

Öffentliche Ruhetage sind der Sonntag sowie die Feiertage Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, Bundesfeiertag, Allerheiligen, Weihnachtstag und Stefanstag.

 

Hohe Feiertage sind Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Bettag und Weihnachtstag.

 

Am öffentlichen Ruhetag sind Tätigkeiten und Veranstaltungen untersagt, die Erholung und Ruhe unverhältnismässig stören.
 

Am hohen Feiertag sind untersagt:

  • Aufführungen, Wettkämpfe, Versammlungen und andere öffentliche Veranstaltungen nicht religiöser Art, ausgenommen sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, an denen nicht mehr als 500 Personen gleichzeitig teilnehmen können.
  • Schaustellungen und Schiessübungen

Über Ausnahmen entscheidet die politische Gemeinde, bei Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung das Volkswirtschaftsdepartement.

 

Über Arbeits- und Ruhezeiten, Sonntags- und Nachtarbeit sind beim Arbeitsinspektorat des Kantons St.Gallen entsprechende Informationen einzuholen und allfällige Bewilligungen zu beantragen.