Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemeine Ladenöffnungszeiten

  • Montag bis Freitag von 06.00 bis 19.00 Uhr
  • Samstag von 06.00 bis 17.00 Uhr
  • am Vorabend von Karfreitag, Weihnachtstag und Neujahr von 06.00 bis 17.00 Uhr

Die politische Gemeinde kann durch Reglement die Ladenöffnung einmal je Woche bis 21.00 Uhr zulassen, ausgenommen am Vorabend eines öffentlichen Ruhetags. Am öffentlichen Ruhetag bleibt der Laden geschlossen.

 

Erweiterte Ladenöffnungszeiten

  • am Werktag von 05.00 bis 22.00 Uhr
  • am öffentlichen Ruhetag von 07.00 bis 21.00 Uhr

 gelten für:

  • Läden und andere Verkaufsstellen, die zur Hauptsache Lebensmittel anbieten, mit einer Fläche bis höchstens 120 m 2 ;
  • Kioske;
  • Blumenläden;
  • Videotheken;
  • Verkaufsstellen auf Autobahnraststätten, die ein Warenangebot führen, das überwiegend auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist.

Ausnahmen

Die politische Gemeinde kann durch Reglement oder Bewilligung für bestimmte Fälle Ausnahmen von den gesetzlichen Ladenöffnungszeiten zulassen.

 

Wenn besondere Bedürfnisse es rechtfertigen, kann das Volkswirtschaftsdepartement vorübergehend Abweichungen von den Vorschriften dieses Gesetzes bewilligen.