
Erweiterte Ladenöffnungszeiten
Erweiterte Ladenöffnungszeiten
- am Werktag von 05.00 bis 22.00 Uhr
- am öffentlichen Ruhetag von 07.00 bis 21.00 Uhr
gelten für:
- Läden und andere Verkaufsstellen, die zur Hauptsache Lebensmittel anbieten, mit einer Fläche bis höchstens 120 m2;
- Kioske;
- Blumenläden;
- Videotheken;
- Verkaufsstellen auf Autobahnraststätten, die ein Warenangebot führen, das überwiegend auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist.