Erweiterte Ladenöffnungszeiten

Erweiterte Ladenöffnungszeiten

  •  am Werktag von 05.00 bis 22.00 Uhr
  • am öffentlichen Ruhetag von 07.00 bis 21.00 Uhr

gelten für:

  • Läden und andere Verkaufsstellen, die zur Hauptsache Lebensmittel anbieten, mit einer Fläche bis höchstens 120 m2;
  • Kioske;
  • Blumenläden;
  • Videotheken;
  • Verkaufsstellen auf Autobahnraststätten, die ein Warenangebot führen, das überwiegend auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist.