Ladenöffnung

Ruhetag und Ladenöffnung

Die Vorschriften über die Ladenöffnung regeln die Öffnungszeiten der Läden des Detailhandels einschliesslich anderer Verkaufsstellen, deren Verkaufsart dem Ladenverkauf ähnlich ist, Publikumsmessen und Videotheken. Es gibt einige Ausnahmen von den Vorschriften über die Ladenöffnung.

 

Das Amt für Wirtschaft des Kantons St.Gallen nimmt Stellung zu Baugesuchen mit Ladengeschäften, für die eventuell erweiterte Ladenöffnungszeiten in Frage kommen.

 

Für Arbeits- und Ruhezeiten sowie Sonntags- und Nachtarbeit sind beim Arbeitsinspektorat des Kantons St.Gallen entsprechende Informationen einzuholen und allfällige Bewilligungen zu beantragen.

 

Neben den kantonalen und lokalen Ladenöffnungsvorschriften sind die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften des Eidgenössischen Arbeitsgesetzes zu berücksichtigen.