Ruhetag und Ladenöffnung

Ruhetag und Ladenöffnung

Das Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung sowie die dazugehörige Verordnung bestimmen die öffentlichen Ruhetage und die Ladenöffnungszeiten der Läden des Detailhandels. Die politische Gemeinde vollzieht das Gesetz, soweit dieses nicht etwas anderes bestimmt, und kann durch Reglement oder Bewilligung für bestimmte Fälle Ausnahmen von den gesetzlichen Laden-öffnungszeiten zulassen.

 

Wenn besondere Bedürfnisse es rechtfertigen, kann das Volkswirtschaftsdeparte-ment vorübergehend Abweichungen von den Vorschriften dieses Gesetzes bewilligen.

 

Neben den kantonalen und lokalen Ladenöffnungsvorschriften sind die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften des Eidgenössischen Arbeitsgesetzes zu berücksichtigen.

 

Das Amt für Wirtschaft des Kantons St.Gallen nimmt Stellung zu Baugesuchen mit Ladengeschäften, für die erweiterte Ladenöffnungszeiten in Frage kommen.

 

Für Arbeits- und Ruhezeiten sowie Sonntags- und Nachtarbeit sind beim Arbeitsinspektorat des Kantons St.Gallen entsprechende Informationen einzuholen und allfällige Bewilligungen zu beantragen.

Amt für Wirtschaft

  Ausländer/Gewerbe
Adresse: Davidstrasse 35
PLZ/Ort: CH-9001 St.Gallen
Telefon/Fax: +41 58 229 20 55 / +41 58 229 47 80