
Ruhetag und Ladenöffnung
Das Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung neues Fenster sowie die dazugehörige Verordnung neues Fenster bestimmen die öffentlichen Ruhetage und die Ladenöffnungszeiten der Läden des Detailhandels. Die politische Gemeinde vollzieht das Gesetz, soweit dieses nicht etwas anderes bestimmt, und kann durch Reglement oder Bewilligung für bestimmte Fälle Ausnahmen von den gesetzlichen Laden-öffnungszeiten zulassen.
Wenn besondere Bedürfnisse es rechtfertigen, kann das Volkswirtschaftsdeparte-ment vorübergehend Abweichungen von den Vorschriften dieses Gesetzes bewilligen.
Neben den kantonalen und lokalen Ladenöffnungsvorschriften sind die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften des Eidgenössischen Arbeitsgesetzes neues Fenster zu berücksichtigen.
Das Amt für Wirtschaft des Kantons St.Gallen nimmt Stellung zu Baugesuchen mit Ladengeschäften, für die erweiterte Ladenöffnungszeiten in Frage kommen.
Für Arbeits- und Ruhezeiten sowie Sonntags- und Nachtarbeit sind beim Arbeitsinspektorat neues Fenster des Kantons St.Gallen entsprechende Informationen einzuholen und allfällige Bewilligungen zu beantragen.
Amt für Wirtschaft
| Ausländer/Gewerbe | |
| Adresse: | Davidstrasse 35 |
| PLZ/Ort: | CH-9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | +41 58 229 20 55 / +41 58 229 47 80 |