Schwarzarbeit

 
Schwarzarbeit
 

Das neue Bundesgesetz und die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA und VOSA) bieten verschiedene Möglichkeiten, die Schwarzarbeit in der Schweiz koordiniert und wirksam zu bekämpfen. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen traten am 1. Januar 2008 in Kraft und führten vier neue Kategorien von Massnahmen ein:

  • Das vereinfachte Abrechnungsverfahren erleichtert den Arbeitgebenden die Anmeldung von Angestellten bei den Sozialversicherungen und den Steuerbehörden.
  • Die Kantone richten kantonale Kontrollorgane ein. Damit werden ihre Kontrollkompetenzen gestärkt und die Koordination der betroffenen Behörden und Organisationen verbessert.
  • Ein automatischer Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden macht die Bekämpfung der Schwarzarbeit effizienter.
  • Das Gesetz bietet neue Sanktionsmöglichkeiten.

   

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