
Unfallverhütung
Die gesetzlich Grundlage über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten bietet das Bundesgesetz über die Unfallversicherung Art. 82. neues Fenster
Die Sicherheitsbestimmungen haben zum Ziel, Unfälle am Arbeitsplatz und berufsbedingte Krankheiten zu vermeiden. Sie gelten für alle Betriebe, welche obligatorisch versicherte Arbeitnehmende beschäftigen. Aufgrund der Materie sind sowohl im Arbeits- als auch im Unfallversicherungsgesetz bzw. deren Verordnungen Regeln zur selben Thematik enthalten.
Umsetzung
In der Verordnung neues Fenster über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) sind die entsprechenden Massnahmen konkretisiert. Hinweise zur praxisgerechten Umsetzung können der Wegleitung durch die Arbeitssicherheit neues Fensterentnommen werden.
Die Vollzugsorganisation resp. Zuständigkeiten sind in der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) im zweiten Teil unter dem Titel 'Organisation' Art. 47 bis 58 neues Fenster geregelt.