Passivrauchen

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Passivrauchen

 

Gesetzesgrundlagen

Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen               SR 818.31

Passivraucherschutzverordnung                                       SR 818.311

Gesundheitsgesetz                                                              sGs 311.1         Art. 52 quater

Verordnung über den Schutz vor Passivrauchen           sGs 311.12

Erläutender Bericht des Gesundheitsdepartementes 

 

Informationen für die Umsetzung

Das Merkblatt gibt Antworten auf Fragen zu den baulichen- und lüftungstechnischen Anforderungen, dem Betriebsablauf in einem Fumoir oder den Terminen und Fristen für die Umsetzung. Es zeigt auch auf, wo weiterhin geraucht werden darf.

 

 

Mit Hilfe der  Checkliste kann man überpfüfen ob die Räume als allgemein zugänglich gelten und somit rauchfrei sein müssen, oder ob die Anforderungen an ein Fumoir erfüllt wurden.

 

Fragen

Können an das Bauamt der zuständigen Behörde oder an das kantonale Arbeitsinspektorat gerichtet werden.

 

Amt für Wirtschaft

  Arbeitsinspektorat
Adresse: Davidstrasse 35
PLZ/Ort: CH-9001 St.Gallen
Telefon/Fax: +41 58 229 35 40 / +41 58 229 47 49