
Frauen, Jugendliche und ältere Arbeitnehmende
Das Arbeitsgesetz sieht weitergehende Schutzmassnahmen für schwangere Frauen und stillende Mütter sowie für jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor. Tatsächlich sind diese zwei Kategorien von Arbeitnehmenden bestimmten Risiken stärker ausgesetzt als andere.