Gesundheit am Arbeitsplatz

Gesundheit am Arbeitsplatz

Der Arbeitnehmerschutz umfasst die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Dies soll durch präventives Wirken erreicht werden. Die Schwerpunkte dabei sind:

  • Beratungen von Behörden, Arbeitgebenden, Arbeitnehmenden und Planern
  • Begutachtungen
  • Kontrollen
  • Bewilligungen: Arbeitszeit / Bau

Die Grundlagen dazu geben das Unfallversicherungsgesetz und das Arbeitsgesetz, die Umsetzung obliegt den Vollzugsorganen.

Amt für Wirtschaft

  Arbeitsinspektorat
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