
Gesundheit am Arbeitsplatz
Der Arbeitnehmerschutz umfasst die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Dies soll durch präventives Wirken erreicht werden. Die Schwerpunkte dabei sind:
- Beratungen von Behörden, Arbeitgebenden, Arbeitnehmenden und Planern
- Begutachtungen
- Kontrollen
- Bewilligungen: Arbeitszeit / Bau neues Fenster
Die Grundlagen dazu geben das Unfallversicherungsgesetz und das Arbeitsgesetz, die Umsetzung obliegt den Vollzugsorganen.
Amt für Wirtschaft
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