
Tripartite Kommission
Die tripartite Kommission des Kantons St.Gallen, mit Vertretern von Behörden, Arbeitgebern und Gewerkschaften, beobachtet den Arbeitsmarkt, kontrolliert die Einhaltung von zwingenden Normalarbeitsverträgen sowie die orts- und branchenübliche Entlöhnung von Betrieben, welche keinem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag unterstehen, meldet Verstösse an die kantonale Vollzugsbehörde und kann Massnahmen beantragen.
Die Geschäftsstelle der tripartiten Kommission und die kantonale Vollzugsbehörde sind beim Amt für Wirtschaft, Abteilung Ausländer/Gewerbe, angesiedelt.
Die Auftragserfüllung umfasst:
- Vollzug des Entsendegesetzes und der –verordnung
- Arbeitsmarktbeobachtungen
- Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen auf Baustellen und in Betrieben
- Überprüfungen von Scheinselbständigkeit
- Beratungen und Auswertungen
- Durchführung von Verständigungsverfahren
- Sanktionierungen
- tägliche Bearbeitung der eingehenden Meldungen von Schweizer Arbeitgeberinnen und -geber, ausländischen Betrieben, welche Arbeitnehmende in die Schweiz entsenden und selbständigen Dienstleistungserbringende bei Einsätzen bis max. 90 Tage pro Kalenderjahr
- Berichterstattung an das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
- Zusammenarbeit mit anderen Kontrollorganen, Behörden und dem Bund