Massnahmenpaket

Ausländische Arbeitgeber, welche Arbeitnehmende in die Schweiz entsenden, müssen während der Zeit der Entsendung die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen nach schweizerischem Recht gegenüber ihren entsandten Arbeitnehmenden einhalten (vgl. Entsendegesetz).

 

Bei wiederholter missbräuchlicher Lohnunterbietung können Bestimmungen eines Gesamtarbeitsvertrages, die Mindestlöhne, Arbeitszeiten und paritätischen Vollzug betreffen, leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden. Diese Massnahme gilt für alle Betriebe.

 

In Branchen, in denen es keinen Gesamtarbeitsvertrag gibt, können bei wiederholter missbräuchlicher Lohnunterbietung Normalarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen erlassen werden. Diese Massnahme gilt für alle Betriebe.