Verstärkte Flankierende Massnahmen

Die wichtigsten Punkte sind:

 

  • Bis zu 150 Inspektoren gehen in den Kantonen gegen Lohn- und Sozialdumping vor.
  • Die Strafen gegen ausländische Arbeitgeber, die gegen unsere Gesetze verstossen, wurden verschärft. Sie können leichter vom Schweizer Markt ausgeschlossen werden (bspw. wenn sie rechtskräftige Bussen nicht bezahlen).
  • Die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen wurde zusätzlich erleichtert.
  • Ausländische Arbeitgeber, die Angestellte vorübergehend in die Schweiz entsenden, müssen den zuständigen kantonalen Behörden schriftlich Angaben über Identität dieser Arbeitnehmer, Tätigkeit, Arbeitsort usw. liefern.
  • Wichtige Aspekte des Arbeitsverhältnisses (wie der Lohn oder die Arbeitszeit) müssen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schriftlich mitgeteilt werden.
  • Selbständigerwerbende unterstehen den flankierenden Massnahmen nicht. Sie müssen aber neu bei der Arbeitsaufnahme in der Schweiz die Selbständigkeit nachweisen (bspw. durch das Vorlegen einer Buchhaltung oder durch Auszüge aus dem Berufsregister).
  • Temporärangestellte werden besser geschützt (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Verleihbetrieben).