
Adressen, Organigramm,
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
Sie sind hier:
Flankierende Massnahmen zum freien Personenverkehr CH-EU
Um Erwerbstätige vor dem Risiko von Sozial- und Lohndumping, welches mit der Einführung des freien Personenverkehrs eintreten könnte, zu schützen, wurden am 1. Juni 2004 flankierende Massnahmen eingeführt. Diese ermöglichen die Kontrolle der Einhaltung der minimalen oder berufsüblichen Arbeits- und Lohnbedingungen. Werden wiederholt Missbräuche festgestellt, können Massnahmen ergriffen werden, die zwingende Mindestbedingungen festlegen.
Das Pop Up: Es öffnet sich ein neues Fenster: MassnahmenpaketMassnahmenpaket neues Fensterumfasst drei Punkte.
Im Hinblick auf die Ausdehnung der Freizügigkeit auf die neuen EU-Staaten sind die Pop Up: Es öffnet sich ein neues Fenster: Verstärkte Flankierende Massnahmenflankierenden Massnahmen zusätzlich verstärkt neues Fensterworden.
Anhaltspunkte für eine orts- und branchenübliche Entlöhnung Ihres Personals finden Sie im Lohnrechner des Bundesamtes für Statistik, Lohnrechner des Schweizerischen Gewerkschaftbundes oder falls vorhanden im Gesamtarbeitsvertrag Ihrer Branche.
Nebst den orts- und branchenüblichen Löhnen müssen auch die schweizerischen Arbeitsbedingungen eingehalten werden.
Amt für Wirtschaft
| Abteilung Ausländer/Gewerbe | |
| Adresse: | Davidstrasse 35 |
| PLZ/Ort: | CH-9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | +41 (0)71 229 48 38 / +41 (0)71 229 47 80 |
