Flankierende Massnahmen zum freien Personenverkehr CH-EU

 
Flankierende Massnahmen
 

Um Erwerbstätige vor dem Risiko von Sozial- und Lohndumping, welches mit der Einführung des freien Personenverkehrs eintreten könnte, zu schützen, wurden am 1. Juni 2004 flankierende Massnahmen eingeführt. Diese ermöglichen die Kontrolle der Einhaltung der minimalen oder berufsüblichen Arbeits- und Lohnbedingungen. Werden wiederholt Missbräuche festgestellt, können Massnahmen ergriffen werden, die zwingende Mindestbedingungen festlegen.

 

Das Massnahmenpaket umfasst drei Punkte.

 

Im Hinblick auf die Ausdehnung der Freizügigkeit auf die neuen EU-Staaten sind die flankierenden Massnahmen zusätzlich verstärkt worden.

 

Anhaltspunkte für eine orts- und branchenübliche Entlöhnung Ihres Personals finden Sie im Lohnrechner des Bundesamtes für Statistik, Lohnrechner des Schweizerischen Gewerkschaftbundes oder falls vorhanden im Gesamtarbeitsvertrag Ihrer Branche.

 

Nebst den orts- und branchenüblichen Löhnen müssen auch die schweizerischen Arbeitsbedingungen eingehalten werden.

   

Amt für Wirtschaft

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