Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien (EU-2)

Bewilligungen

Im Rahmen eines arbeitsmarktlichen Vorentscheids wird überprüft, ob die Voraussetzungen (Inländervorrang, Kontrolle der Arbeits- und Lohnbedingungen, Höchstzahlen etc.) zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für Personen aus den EU-2 Staaten erfüllt sind.

 

EU-2 Staatsangehörige benötigen im Falle eines Stellenantritts vom ersten Arbeitstag an eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung, selbst wenn Sie eine Erwerbstätigkeit unter drei Monaten ausüben.

 

Für Grenzgänger mit EU-2 Staatsangehörigkeit gelten weiterhin die Grenzzonen. Informationen über die Grenzzonen erhalten Sie beim Migrationsamt St.Gallen, Tel.Nr. 058 229 31 11.

 

Selbständig Erwerbstätige aus den EU-2 Staaten erhalten nach Überprüfung der arbeitsmarktlichen Angaben vorerst eine Bewilligung für sechs Monate. Nach dieser Einrichtungszeit von sechs Monaten erfolgt eine weitere Überprüfung.  

 

Bewilligungen können nur erteilt werden, wenn die Lohn- und Arbeitsbedingungen orts- und berufsüblich sind.

 

Angaben zu den orts- und berufsüblichen Löhnen finden Sie unter www.gav-schweiz.chwww.lohnrechner.bfs.admin.ch  oder www.lohn-sgb.ch.

 

Gesuchsformulare plus Zusatzunterlagen sind beim Migrationsamt St.Gallen, St. Leonhard-Strasse 40, 9001 St.Gallen, einzureichen.  

 

Amt für Wirtschaft

  Ausländer/Gewerbe
Adresse: Davidstrasse 35
PLZ/Ort: CH-9001 St.Gallen
Telefon/Fax: +41 58 229 48 38 / +41 58 229 47 80