Staatsangehörige aus Drittstaaten

Bewilligungen

Die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zum Schweizer Arbeitsmarkt kann erfolgen, wenn diese dem gesamtschweizerischen Interesse entspricht.

 

Das Prinzip des Vorrangs inländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist grundsätzlich in jedem Fall, in jeder Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage, zu befolgen. Der Nachweis der erfolglosen Suchbemühungen in der Schweiz und im EU/ETFA-Raum muss erbracht werden.

 

Eine Zulassung kann nur erfolgen, wenn die ausländische Person über eine entsprechend hohe Qualifikation verfügt.

 

Bewilligungen können nur erteilt werden, wenn die Lohn- und Arbeitsbedingungen orts- und berufsüblich sind.

 

Angaben zu den orts- und berufsüblichen Löhnen finden Sie unter www.gav-schweiz.chwww.lohnrechner.bfs.admin.ch und www.lohn-sgb.ch.

 

Gesuchsformulare plus Zusatzunterlagen sind beim Migrationsamt St.Gallen, St. Leonhard-Strasse 40, 9001 St.Gallen, einzureichen.

 

Amt für Wirtschaft

  Ausländer/Gewerbe
Adresse: Davidstrasse 35
PLZ/Ort: CH-9001 St.Gallen
Telefon/Fax: +41 58 229 48 38 / +41 58 229 47 80