
Staatsangehörige aus Drittstaaten
Die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zum Schweizer Arbeitsmarkt kann erfolgen, wenn diese dem Pop Up: Es öffnet sich ein neues Fenster: Gesamtschweizerisches Interessegesamtschweizerischen Interesse neues Fenster entspricht.
Das Prinzip des Vorrangs inländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist grundsätzlich in jedem Fall, in jeder Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage, zu befolgen. Der Nachweis der erfolglosen Suchbemühungen in der Schweiz und im EU/ETFA-Raum muss erbracht werden.
Eine Zulassung kann nur erfolgen, wenn die ausländische Person über eine entsprechend hohe Pop Up: Es öffnet sich ein neues Fenster: QualifikationQualifikation neues Fenster verfügt.
Bewilligungen können nur erteilt werden, wenn die Lohn- und Arbeitsbedingungen orts- und berufsüblich sind.
Angaben zu den orts- und berufsüblichen Löhnen finden Sie unter www.gav-schweiz.ch neues Fenster, www.lohnrechner.bfs.admin.ch neues Fenster und www.lohn-sgb.ch neues Fenster.
Gesuchsformulare plus Zusatzunterlagen sind beim Migrationsamt St.Gallen, St. Leonhard-Strasse 40, 9001 St.Gallen, einzureichen.
Amt für Wirtschaft
| Ausländer/Gewerbe | |
| Adresse: | Davidstrasse 35 |
| PLZ/Ort: | CH-9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | +41 58 229 48 38 / +41 58 229 47 80 |