
Planbegutachtungen
Das Planbegutachtungsverfahren bezweckt, dass die Vorschriften über Gesundheitsschutz und Unfallverhütung bereits in der Planungsphase eines Betriebes und nicht erst nach Betriebsaufnahme erfüllt werden.
Dieses Verfahren betrifft alle Betriebe, die nicht plangenehmigungspflichtig sind, also keinen industriellen Charakter aufweisen. Es sind dies die sogenannten nichtindustriellen Betriebe wie z.B. Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe.
Bei baubewilligungspflichtigen Objekten sind die Unterlagen wie üblich an die Gemeindebehörde einzureichen, von wo die Weiterverteilung an die zuständigen Instanzen erfolgt. Bei nicht baubewilligungspflichtigen Objekten sind die Unterlagen direkt dem Pop Up: Es öffnet sich ein neues Fenster: Kontakt ArbeitsinspektoratArbeitsinspektorat neues Fenstereinzureichen.
Dienstleistungen vom Arbeitsinspektorat
Bei den meisten Projekten, insbesondere bei komplexeren Bauvorhaben, ist es sinnvoll, rechtzeitig mit uns Pop Up: Es öffnet sich ein neues Fenster: Kontakt ArbeitsinspektoratKontakt neues Fenster aufzunehmen, um das Projekt, allenfalls verbunden mit einem Augenschein vor Ort, vor der Baueingabe im Detail zu besprechen. Wenn ein Projekt grösser ist und mehrere Amtsstellen involviert sein könnten ist es sinnvoll, eine koordinierte Sitzung mit den betroffenen Ämtern durchzuführen.
Abnahme
Der Abschluss des begutachteten Projektes ist dem Arbeitsinspektorat mitzuteilen, damit ein Abnahmetermin vereinbart werden kann.