Heimarbeit und Teleworking

Bau und Einrichtungen von Betrieben

Als Heimarbeit gilt jede gewerbliche und industrielle Hand- und Maschinenarbeit, die von Heimarbeitnehmern und Heimarbeitnehmerinnen - allein oder mit gleichgestellten Mitarbeitern - in ihren Wohnungen oder anderen von ihnen bestimmten Arbeitsräumen gegen Lohn ausgeführt wird. Man unterscheidet selbständige und unselbständige Heimarbeit.

 

Unter Teleworking fallen Tätigkeiten, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik räumlich entfernt vom Arbeitgeber oder Auftraggeber durchgeführt werden.