EKAS-Richtlinien

Bau und Einrichtungen von Betrieben

Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS

Unfälle verhüten, statt erleiden, ist menschlich und wirtschaftlich das einzig Sinnvolle. Unfallverhütung hat denn auch für den Gesetzgeber erste Priorität. Seit 1984 regelt ein Gesetz - das Unfallversicherungsgesetz (UVG) - die Arbeitssicherheit. Darum ist es wichtig, dass ein zentrales Organ die Arbeit der verschiedenen Durchführungsorgane koordiniert - die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS.

 

Die Wegleitung der EKAS durch die Arbeitssicherheit

Die Wegleitung der EKAS durch die Arbeitssicherheit enthält die Erläuterungen der Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten. Zur Komplettierung werden auch verwandte Bereiche - Arbeitsgesetz, STEG, Mitwirkungsgesetz sowie weitere Gesetze und Verordnungen - in diese Erläuterungen einbezogen.

Gefahren am Arbeitsplatz lauern überall - EKAS Kampagne