
EKAS-Richtlinien
Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS
Unfälle verhüten, statt erleiden, ist menschlich und wirtschaftlich das einzig Sinnvolle. Unfallverhütung hat denn auch für den Gesetzgeber erste Priorität. Seit 1984 regelt ein Gesetz - das Unfallversicherungsgesetz (UVG) neues Fenster - die Arbeitssicherheit. Darum ist es wichtig, dass ein zentrales Organ die Arbeit der verschiedenen Durchführungsorgane koordiniert - die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS.
Die Wegleitung der EKAS durch die Arbeitssicherheit
Die Wegleitung der EKAS neues Fenster durch die Arbeitssicherheit enthält die Erläuterungen der Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten. Zur Komplettierung werden auch verwandte Bereiche - Arbeitsgesetz, STEG, Mitwirkungsgesetz sowie weitere Gesetze und Verordnungen - in diese Erläuterungen einbezogen.