Wer muss die ASA-Richtlinie umsetzen?

  • Unternehmen mit besonderen Gefährdungen und 10 oder mehr Mitarbeitenden.

 

  • Unternehmen mit besonderen Gefährdungen und weniger als 10 Mitarbeitenden. Für diese Unternehmen gelten reduzierte Anforderungen.

 

  • Unternehmen ohne besondere Gefährdungen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden.

 

  • Für Unternehmen ohne besondere Gefährdungen und mit weniger als 50 Mitarbeitenden ist der Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit freiwillig. Jedoch müssen auch diese Unternehmen die Bestimmungen der Unfallverhütungs-Verordnug (VUV) und der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV3) einhalten.