Arbeitssicherheit im Betrieb - ASA Umsetzung

Bau und Einrichtungen von Betrieben

Die ASA-Richtlinie 6508

 

  • regelt den Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA)

 

  • verlangt eine Gefahrenermittlung und Massnahmenplanung und

 

  • formuliert zielgruppenspezifische Anforderungen an das betriebliche Sicherheitssystem

Das konkrete Ziel ist, durch ein systematisches Vorgehen Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern und damit menschliches Leid, Ausfallstunden und Kosten zu vermeiden.

Wer muss die ASA-Richtlinie umsetzen?

 

Welchen Nutzen bringt ASA?