
Arbeitssicherheit im Betrieb - ASA Umsetzung
Die ASA-Richtlinie 6508
- regelt den Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA)
- verlangt eine Gefahrenermittlung und Massnahmenplanung und
- formuliert zielgruppenspezifische Anforderungen an das betriebliche Sicherheitssystem
Das konkrete Ziel ist, durch ein systematisches Vorgehen Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern und damit menschliches Leid, Ausfallstunden und Kosten zu vermeiden.
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