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Bau und Einrichtungen von Betrieben
Unternehmen, die Mitarbeitende beschäftigen, müssen Neu- und Umbauten, sowie bei Änderungen und Ersatz von Anlagen und Einrichtungen, zur Stellungnahme dem Pop Up: Es öffnet sich ein neues Fenster: Kontakt ArbeitsinspektoratArbeitsinspektorat neues Fenster unterbreiten. Dies geschieht idealerweise durch ein Baubewilligungverfahren.
Die Verfahren von Planbegutachtung oder Plangenehmigung bezwecken, dass die im Arbeitsgesetz und Unfallversicherungsgesetz enthaltenen Vorschriften über die Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung bereits in der Planungsphase und nicht erst nach der Betriebsaufnahme umgesetzt werden.
Amt für Wirtschaft
| Arbeitsinspektorat | |
| Adresse: | Davidstrasse 35 |
| PLZ/Ort: | CH-9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | +41 (0)71 229 35 40 / +41 (0)71 229 47 49 |
