Bau und Einrichtungen von Betrieben

 
Bau und Einrichtung von Betrieben
 

Unternehmen, die Mitarbeitende beschäftigen, müssen Neu- und Umbauten, sowie bei Änderungen und Ersatz von Anlagen und Einrichtungen, zur Stellungnahme dem Arbeitsinspektorat unterbreiten. Dies geschieht idealerweise durch ein Baubewilligungverfahren.

 

Die Verfahren von Planbegutachtung oder Plangenehmigung bezwecken, dass die im Arbeitsgesetz und Unfallversicherungsgesetz enthaltenen Vorschriften über die Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung bereits in der Planungsphase und nicht erst nach der Betriebsaufnahme umgesetzt werden.
   

Amt für Wirtschaft

  Arbeitsinspektorat
Adresse: Davidstrasse 35
PLZ/Ort: CH-9001 St.Gallen
Telefon/Fax: +41 (0)71 229 35 40 / +41 (0)71 229 47 49

 
 

Informationen Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)

   

Informationen Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS)