Suva

Die Suva ist das Durchführungsorgan der Arbeitssicherheit (Berufsunfallverhütung) in den Suva-Betrieben, d.h. in den gemäss UVG obligatorisch bei ihr versicherten Betrieben (Art. 49 VUV). Weiter ist sie Durchführungsorgan für die Beaufsichtigung der Anwendung der Vorschriften über die Verhütung von Berufskrankheiten in allen Betrieben (Art. 50 Abs. 1 VUV). Zudem beaufsichtigt sie in allen Betrieben die Anwendung der Vorschriften über die Berufsunfallverhütung für einige spezielle technische Einrichtungen und Geräte, z.B. Krane und Werkseilbahnen (Art. 49 Abs. 2 VUV).