Der Bundesrat übt die Aufsicht über die Durchführung der Arbeitssicherheit aus. Er ist verantwortlich für den Vollzug des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG inkl. UVV/VUV) und sorgt für die einheitliche Anwendung (Art. 79 Abs. 1 UVG) neues Fenster. Er bestellt eine Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) neues Fenster, welche er Aufgaben delegieren kann und über die er die Aufsicht ausübt (Art. 85 Abs. 2 und 5 UVG) neues Fenster.
Weiter übt der Bundesrat auch die Aufsicht über die Durchführung der Gesundheitsvorsorge aus, wobei ihm für diese Aufgabe das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) mit den Eidgenössischen Arbeitsinspektoraten (EAI) und dem arbeitsärztlichen Dienst zur Verfügung steht (Art. 42 ArG) neues Fenster.