Selbständige Erwerbstätigkeit

Selbständige Erwerbstätigkeit

Wer sich auf eine selbständige Erwerbstätigkeit beruft, muss diese gegenüber den Behörden auf Verlangen nachweisen können. Folgende Nachweise gelten als Indizien einer selbständigen Erwerbstätigkeit:

 

  • Gewerbeschein oder Eintragung in ein Berufsregister als selbständig Erwerbender 
  • Eintragung bei den Sozialversicherungen im Inland/Ausland als selbständig Erwerbender (Formular E 101)  
  • verschiedene Auftraggeber im In- oder Ausland  
  • konkrete Auftragserteilung für den Einsatz in der Schweiz  
  • eigenes Werkzeug 
  • eigenes Firmenfahrzeug  
  • eigenes Firmenlogo 
  • keine weisungsgebundene Arbeitszeiten/-pausen.