
Selbständige Erwerbstätigkeit
Selbständige Erwerbstätigkeit
Wer sich auf eine selbständige Erwerbstätigkeit beruft, muss diese gegenüber den Behörden auf Verlangen nachweisen können. Folgende Nachweise gelten als Indizien einer selbständigen Erwerbstätigkeit:
- Gewerbeschein oder Eintragung in ein Berufsregister als selbständig Erwerbender
- Eintragung bei den Sozialversicherungen im Inland/Ausland als selbständig Erwerbender (Formular E 101)
- verschiedene Auftraggeber im In- oder Ausland
- konkrete Auftragserteilung für den Einsatz in der Schweiz
- eigenes Werkzeug
- eigenes Firmenfahrzeug
- eigenes Firmenlogo
- keine weisungsgebundene Arbeitszeiten/-pausen.