
Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit
Für Angehörige der Pop Up: Es öffnet sich ein neues Fenster: /content/kanton_st__gallen/home/wirtschaft___arbeit/arbeit/meldeverfahren/EU-17_EFTA-MitgliedstaatenEU-17/EFTA-Mitgliedstaaten neues Fenster besteht seit 1. Juni 2004 und seit 1. Mai 2011 auch für die Pop Up: Es öffnet sich ein neues Fenster: EU-8-StaatenEU-8-Mitgliedstaaten neues Fensterbei kurzfristiger Erwerbstätigkeit in der Schweiz (bis 90 Tage pro Kalenderjahr) nur noch eine Meldepflicht, welche die bisherige Bewilligungspflicht ersetzt. Diese Meldung kann kostenlos online erfolgen. Diese Online-Meldung gilt für Schweizer Arbeitgeber, Unternehmen oder Gesellschaften mit Sitz in einem Pop Up: Es öffnet sich ein neues Fenster: EU-25/EFTA-MitgliedstaatenMitgliedstaat der EU-25/EFTA neues Fenster (ehemals EU/EFTA-17 und EU-8), welche Arbeitnehmende in die Schweiz entsenden oder für selbständige Dienstleistungserbringer bei einem Aufenthalt von weniger als 90 Tagen.
Entsandte Arbeitnehmer/innen, die nicht aus einem Mitgliedstaat der EU/EFTA, sondern aus einem Drittstaat stammen, sind zur Erbringung einer Dienstleistung nur berechtigt, wenn sie vor der Entsendung in die Schweiz bereits dauerhaft im regulären Arbeitsmarkt eines EU-25/EFTA-Mitgliedstaats integriert waren.
Entsandte Arbeitnehmer/innen und Pop Up: Es öffnet sich ein neues Fenster: /content/kanton_st__gallen/home/wirtschaft___arbeit/arbeit/meldeverfahren/Selbstaendige_Erwerbstaetigkeitselbständige Dienstleistungserbringer/innen neues Fenster
haben sich acht Tage vor Beginn der Erwerbstätigkeit in der Schweiz anzumelden. Verspätete Meldungen können gebüsst werden. Nur in Pop Up: Es öffnet sich ein neues Fenster: /content/kanton_st__gallen/home/wirtschaft___arbeit/arbeit/meldeverfahren/NotfaelleNotfällen neues Fensterkann die Meldung ausnahmsweise innerhalb einer kürzeren Frist erfolgen. Notfälle sind bei der Meldung zu begründen.
Angehörige der Pop Up: Es öffnet sich ein neues Fenster: EU-2-StaatenEU-2-Staaten neues Fenster können unter bestimmten Umständen ebenfalls via Meldeverfahren in der Schweiz tätig werden. Bitte wenden Sie sich vorgängig an uns.
Für detailliertere Informationen besuchen Sie bitte die Homepage des Bundesamtes für Migration (BFM) neues Fenster
Amt für Wirtschaft
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