Arbeits- und Ruhezeiten

 
Arbeits- und Ruhezeiten
 

Für die Arbeit in der Nacht oder während dem Sonntag, sowie für den ununterbrochenen Betrieb braucht es Arbeitszeitbewilligungen. Für Bewilligungen bis drei Monate ist das kantonale Arbeitsinspektorat, für längere oder dauernde Bewilligungen der Bund zuständig.

 
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Amt für Wirtschaft

  Arbeitsinspektorat
Adresse: Davidstrasse 35
PLZ/Ort: CH-9001 St.Gallen
Telefon/Fax: +41 (0)71 229 35 40 / +41 (0)71 229 47 49