Arbeits- und Ruhezeiten

Arbeits- und Ruhezeiten

Für die Arbeit in der Nacht oder während dem Sonntag, sowie für den ununterbrochenen Betrieb braucht es Arbeitszeitbewilligungen. Für Bewilligungen bis drei Monate ist das kantonale Arbeitsinspektorat, für längere oder dauernde Bewilligungen der Bund zuständig.

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Amt für Wirtschaft

  Arbeitsinspektorat
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