Schutz vor Diskriminierung und Gewalt

Schlichtungsstelle für Klagen nach Gleichstellungsgesetz

Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG) definiert den rechtlichen Rahmen und legt die Durchsetzung der Gleichstellung vor allem im Bereich des Erwerbslebens in die Hände der Betroffenen. Zudem wird im GIG der Gleichstellungsartikel der Bundesverfassung verdeutlicht.

 

Das Gesetz verbietet jegliche Form von direkter und indirekter Diskriminierung am Arbeitsplatz. Das Diskriminierungsverbot gilt für alle Bereiche des Erwerbslebens, d.h. für die Anstellung, den Lohn, die Beförderung, die Weiterbildung oder die Kündigung. Diskriminierungen aufgrund des Zivilstandes, der familiären Situation oder einer Schwangerschaft sind ebenfalls verboten. Das Gesetz verbietet sexuelle Belästigungen.

Die Adresse der Schlichtungsstelle nach Gleichstellungsgesetz finden Sie hier.

 


Infostelle Frau+Arbeit

Die Infostelle Frau+Arbeit ist eine Fachstelle, die Ihnen praxisnah Informationen, Beratung und Begleitung zu den Schwerpunkten Arbeitsrecht (Gleichstellung, Mobbing, sexuelle Belästigung) und Vereinbarkeit von Beruf und Familie anbieten.

 

Die Infostelle Frau+Arbeit steht allen Frauen mit Wohnsitz oder Arbeitsort in den Kantonen St.Gallen, Thurgau und Appenzell Ausserrhoden offen und wird finanziell durch diese drei Kantone und das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann unterstützt.

 

Die Infostelle Frau+Arbeit berät auch Organisationen, Institutionen und Betriebe bei der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes. Die Kontaktadresse finden Sie hier.


Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder partnerschaftlichen Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen.

 

Hier finden Sie Informationen zum Thema Häusliche Gewalt

 

Sexuelle Belästigung

Weitere Infos hier!


Beratungsstelle Opferhilfe

Unter www.opferhilfe-sg.ch finden Sie Informationen zur Beratungsstelle der Opferhilfe (Männer und Frauen), zur Beratungsstelle für gewaltbetroffene Frauen und zum Kinderschutzzentrum In Via.

 

Gewaltbetroffen - Was bedeutet das für Frauen?

Frauen, die Gewalt erleben, verschweigen oftmals, was sie erlebt haben oder immer noch erleben. Die Tatsache, dass Frauen zu einem grossen Teil Gewalt durch Menschen erfahren, die ihnen nahe stehen, erschwert zusätzlich sich jemandem anzuvertrauen. Selten ist der Täter ein völlig Fremder, sondern oftmals der Ehemann, Partner, ein Bekannter, ein Arbeitskollege.

 

Hilfe und Unterstützung

Es braucht Kraft und Mut, um in dieser Lebenssituation nach aussen zu treten und sich Hilfe zu holen. Betroffene Frauen können sich an die Beratungsstelle Gewaltbetroffene Frauen wenden, unabhängig davon, ob die Gewalterfahrung erst kurze Zeit zurückliegt oder schon vor längerer Zeit gemacht wurde. Angehörige und vertraute Personen von gewaltbetroffenen Frauen können sich ebenfalls an die Beratungsstelle Gewaltbetroffenen Frauen wenden.