Gleichstellung

 

Gleichstellungsarbeit im Kanton St.Gallen

Das Kompetenzzentrum Integration, Gleichstellung und Projekte engagiert sich für die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Kanton St.Gallen. Ein zentrales Element auf dem Weg zur Gleichstellung von Frau und Mann ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Eine ausgewogenere Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen den Geschlechtern ist dafür Voraussetzung. Dazu gehört auch: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, wie es das Gleichstellungsgesetz vorschreibt

 

Um Diskriminierungen im Arbeitsalltag fallbezogen anzugehen und die Rechtsgleichheit durch­zusetzen, berät und begleitet die "Infostelle Frau+Arbeit" Ratsuchende im Auftrag des Kantons St.Gallen.

 
 

Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Was Männer wollen

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Nationaler Zukunftstag für Mädchen und Jungs

Der ehemalige Tochtertag wird zum Zukunftstag für Mädchen und Jungs! Hier finden Sie aktuelle Informationen zum diesjährigen Aktionstag am 11. November 2010!

 
 

21. Gleichstellungskonferenz der Ostschweizer Kantone und des Füstentums Liechtenstein

PDF-Datei Medienbericht Gleichstellungskonferenz 2010 (70 kb, PDF) 12.08.2010
 

Equal Pay Day 2010

Bild equal pay Stand
 
   
 

Gleichstellungsförderung

 
 

Gleichstellung Kanton St.Gallen

Kontakt: Departement des Innern
Dienststelle: Kompetenzzentrum Integration, Gleichstellung und Projekte
Adresse: Regierungsgebäude
PLZ/Ort: 9001 St.Gallen
Telefon/Fax: 071 229 33 37

 

Das Kompetenzzentrum entstand 1. August 2007 aus der Zusammenlegung der Fachstelle für Gleichberechtigungsfragen und der Koordinationsstelle für Integration am . Schwergewichtig befasst sich das IGP mit dem gesellschaftlichen Umgang mit Vielfalt unter den Aspekten Gleichstellung und Integration. Dabei setzt es sich sowohl verwaltungsintern wie -extern für die Belange der Chancengleichheit und den Umgang mit Diversität ein, entwickelt Projekte und setzt sie mit verschiedenen Partnerinnen und Partnern um. Das Kompetenzzentrum leistet aber auch Projektsupport im ganzen Themenspektrum des Departementes des Innern.

 

Weitere Informationen zum Thema Integration finden Sie auf der Website Integration.

 
 

Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann

Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG) definiert den rechtlichen Rahmen und legt die Durchsetzung der Gleichstellung vor allem im Bereich des Erwerbslebens in die Hände der Betroffenen. Zudem wird im GIG der Gleichstellungsartikel der Bundesverfassung verdeutlicht.

 

Das Gesetz verbietet jegliche Form von direkter und indirekter Diskriminierung am Arbeitsplatz. Das Diskriminierungsverbot gilt für alle Bereiche des Erwerbslebens, d.h. für die Anstellung, den Lohn, die Beförderung, die Weiterbildung oder die Kündigung. Diskriminierungen aufgrund des Zivilstandes, der familiären Situation oder einer Schwangerschaft sind ebenfalls verboten. Das Gesetz verbietet sexuelle Belästigungen.
Das GIG sieht zudem Kredite für die Umsetzung von Aktionsprogrammen durch öffentliche oder private Organisationen zugunsten der Gleichstellung im Erwerbsleben vor.

 

Weitere Informationen und Beratung