
Gleichstellung
Gleichstellungsarbeit im Kanton St.Gallen
Das Kompetenzzentrum Integration, Gleichstellung und Projekte engagiert sich für die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Kanton St.Gallen. Ein zentrales Element auf dem Weg zur Gleichstellung von Frau und Mann ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Eine ausgewogenere Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen den Geschlechtern ist dafür Voraussetzung. Dazu gehört auch: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, wie es das Gleichstellungsgesetz vorschreibt
Um Diskriminierungen im Arbeitsalltag fallbezogen anzugehen und die Rechtsgleichheit durchzusetzen, berät und begleitet die "Infostelle Frau+Arbeit" neues Fenster Ratsuchende im Auftrag des Kantons St.Gallen.
Impressionen vom Zukunftstag aus der Maurerlehrhalle in Gossau
Zukunftstag - Pressemappe
| Medienmitteilung 10. November 2011 (38 kb, PDF) | 10.11.2011 | ||
| Text Tochtertag_Zukunftstag (71 kb, PDF) | 10.11.2011 | ||
| Text Baukader Schweiz (105 kb, PDF) | 10.11.2011 |
Ostschweizer Bildungsausstellung OBA
Die Sonderschau "Baustelle Leben" des Kompetenzzentrums Integration, Gleichstellung und Projekte an der OBA 2011 war ein grosser Erfolg. Sie wurde von über 300 Jugendlichen besucht. Die Mädchen und Burschen im Berufswahlalter inszenierten sich auf der "Baustelle Leben" mithilfe von Requisiten und Kostümen in ganz unterschiedlichen beruflichen und privaten Rollen. Fachleute diskutierten mit den Jugendlichen über ihre Ideen und ermunterten sie, sich ganzheitliche Gedanken zu ihrer Zukunft zu machen. Während sich einige der Mädchen in sogenannt atypischen Berufen inszenierten, griffen die Jungen mehrheitlich auf das Bewährte zurück.
Was Männer wollen! Studie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch für Männer ein zentrales Anliegen
Mit der Studie "Was Männer wollen!» erhob Pro Familia im Auftrag des Departementes des Innern die Bedürfnisse der Männer, wenn es um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht. Die online durchgeführte Umfrage bei Klein- und Mittelunternehmen (KMU) im Kanton St.Gallen zeigt, dass die Vereinbarkeit auch für Männer ein zentrales Thema ist. Männer sind mit ihrer Situation insgesamt zufrieden, wünschen sich am Arbeitsplatz aber vor allem höhere zeitliche Flexibilität. Die Studie weist auch nach, dass sich viele Männer in der Frage der Vereinbarkeit im Vergleich mit Frauen benachteiligt fühlen. >mehr neues Fenster
Denkwerkstatt Gleichstellung vom 20. Mai 2011
Thema: "Was Männer wollen! - Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben"
| Referate | ||||
|---|---|---|---|---|
| Referat Christoph Walser.pdf (884 kb, PDF) | 07.06.2011 | |||
| Referat Lucrezia Meier-Schatz.pdf (857 kb, PDF) | 07.06.2011 | |||
Gleichstellung Kanton St.Gallen
| Kontakt: | Departement des Innern |
|---|---|
| Dienststelle: | Kompetenzzentrum Integration, Gleichstellung und Projekte |
| Adresse: | Regierungsgebäude |
| PLZ/Ort: | 9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | 071 229 33 37 |
Das Kompetenzzentrum entstand 1. August 2007 aus der Zusammenlegung der Fachstelle für Gleichberechtigungsfragen und der Koordinationsstelle für Integration am . Schwergewichtig befasst sich das IGP mit dem gesellschaftlichen Umgang mit Vielfalt unter den Aspekten Gleichstellung und Integration. Dabei setzt es sich sowohl verwaltungsintern wie -extern für die Belange der Chancengleichheit und den Umgang mit Diversität ein, entwickelt Projekte und setzt sie mit verschiedenen Partnerinnen und Partnern um. Das Kompetenzzentrum leistet aber auch Projektsupport im ganzen Themenspektrum des Departementes des Innern.
Weitere Informationen zum Thema Integration finden Sie auf der Website Integration neues Fenster.
Gleichstellungsförderung
Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann
Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG) neues Fenster definiert den rechtlichen Rahmen und legt die Durchsetzung der Gleichstellung vor allem im Bereich des Erwerbslebens in die Hände der Betroffenen. Zudem wird im GIG der Gleichstellungsartikel der Bundesverfassung verdeutlicht.
Das Gesetz verbietet jegliche Form von direkter und indirekter Diskriminierung am Arbeitsplatz. Das Diskriminierungsverbot gilt für alle Bereiche des Erwerbslebens, d.h. für die Anstellung, den Lohn, die Beförderung, die Weiterbildung oder die Kündigung. Diskriminierungen aufgrund des Zivilstandes, der familiären Situation oder einer Schwangerschaft sind ebenfalls verboten. Das Gesetz verbietet sexuelle Belästigungen.
Das GIG sieht zudem Kredite für die Umsetzung von Aktionsprogrammen durch öffentliche oder private Organisationen zugunsten der Gleichstellung im Erwerbsleben vor.