
Gleichstellung
Gleichstellungsarbeit im Kanton St.Gallen
Das Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung engagiert sich für die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Kanton St.Gallen. Ein zentrales Element auf dem Weg zur Gleichstellung von Frau und Mann ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Eine ausgewogenere Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen den Geschlechtern ist dafür Voraussetzung. Dazu gehört auch: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, wie es das Gleichstellungsgesetz vorschreibt
Um Diskriminierungen im Arbeitsalltag fallbezogen anzugehen und die Rechtsgleichheit durchzusetzen, berät und begleitet die "Infostelle Frau+Arbeit" neues Fenster Ratsuchende im Auftrag des Kantons St.Gallen.
Hinweis Vätertag 2013
Der Schweizer Vätertag bringt am 2. Juni 2013 Wertschätzung und Ermunterung für väterliches Engagement zum Ausdruck. Er motiviert zur Auseinandersetzung mit dem Vatersein und thematisiert die Herausforderungen rund um die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienarbeit. Mehr dazu neues Fenster
Beschwerde gegen "Arena"– Sendung wegen unsachgerechter Darstellung gut geheissen
Die Diskussionssendung "Arena" im Schweizer Fernsehen SFR bezeichnet sich selbst als "die innenpolitische Diskussionsplattform der Schweiz". Nun wurde gegen sie eine Beschwerde eingereicht. Die Sendung vom 27. April 2012, die sich mit der Initiative zum bedingungslosen Grundeinkommen befasste, hatte gemäss der Beschwerdeführerin Martha Béery-Artho (und 120 Mitunterzeichnenden) Auswirkungen auf die Einkommenssituation von Frauen und auch den bedeutenden Aspekt der meist von Frauen verrichteten unbezahlten Arbeit völlig ausser Acht gelassen.
Die Beschwerde wurde von der Unabhängigen Beschwerdeinstanz UBI angenommen und in einer Medienmitteilung wie folgt kommentiert: " Die Diskussion im Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) habe keine Aspekte behandelt, die Frauen betreffen würden. Erörtert worden seien primär finanzielle Folgen, die Vereinbarkeit mit einem liberalen Staatsverständnis und die Auswirkungen auf die Erwerbstätigkeit, schreibt die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) in einer Mitteilung vom Mittwoch. Aspekte, die vor allem die weibliche Bevölkerung betreffen, seien dagegen nicht oder nur am Rande erwähnt worden. Damit meint die UBI etwa den ganzen Bereich unbezahlter Arbeit, die Haus- und Familienarbeit, aber auch ehrenamtliche Tätigkeiten und die Unterstützung von betreuungsbedürftigen Menschen. Die UBI kam zum Schluss, dass sich das Publikum anhand des Diskussionsinhaltes keine eigene Meinung zur Volksinitiative habe bilden können."
Die SRF wurde aufgefordert, innert 60 Tagen zu diesem Entscheid Stellung zu beziehen.
Aus Sicht der Gleichstellung ist dieser Entscheid aus folgenden Gründen sehr wichtig
- Es ist das erste Mal, dass die Beschwerdeinstanz der Argumentation folgt, dass für eine sachgerechte Berichterstattung zu wichtigen Themen die Sicht von Frauen mit einbezogen sein muss.
- Der Entscheid kann dazu beitragen, dass reale Situationen von Frauen in den Medien "gleichberechtigt" und "sachgerecht" dargestellt werden
- Der Entscheid wertet ausdrücklich auch unbezahlte Arbeit als Arbeit.
- Der Entscheid sensibilisiert die Programmverantwortlichen bei SRF dafür, gesamtgesellschaftlich wichtige Themen auch ganzheitlich anzugehen.
Angemessene Vertretung von Frauen Parteien und politischen Gremien – Genf zeigt wie
Die UNO-Frauenkonvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) stellte wiederholt fest, dass in der Schweiz die Frauen politisch nicht gemäss ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung vertreten sind.
Darauf stützt sich die Gleichstellungsförderung im Kanton Genf und hat nun zuhanden von Parteien und politischen Gremien einen Leitfaden entwickelt. Der Leitfaden mit Toolbox zeigt Schritt für Schritt auf, wie der Frauenanteil nachhaltig erhöht werden kann.
Sie finden den Leitfaden und die Toolbox hier neues Fenster
Konkrete Gleichstellungsförderung in der Bundespolitik
Die Leitlinie 7 "Gleichstellung von Frau und Mann" des Legislaturprogramms 2011-2015 des Bundes hat zum Ziel, die Gleichstellungsförderung zu beschleunigen. Das Parlament muss dazu konkrete Massnahmen formulieren. Mehr dazu… neues Fenster
Finanzhilfen für Gleichstellungsprojekte
Auf der Basis des Gleichstellungsgesetzes können vom Bund Projekte zur allgemeinen Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann im Erwerbsleben finanziell unterstützt werden. Es müssen innovative und praxisnahe Projekte sein, die eine langfristige Wirkung haben. Die Einreichefrist für das Jahr 2013 ist der 31. Januar 2013. Unternehmensinterne Projektgesuche können das ganze Jahr durch eingereicht werden. > Weitere Informationen neues Fenster
Männerprojekte für mehr Gleichstellung im Erwerbsleben
Auch Männer stehen in ihrem privaten und beruflichen Leben Herausforderungen gegenüber, die einen direkten Bezug zur Gleichstellung haben.
Die vom Eidgenössischen Büro für Gleichstellung von Frau und Mann EGB lancierte Initiative «Make it work. Männerprojekte für mehr Gleichstellung im Erwerbsleben» will männerspezifische Aspekte der Gleichstellung im Erwerbsleben aufzeigen und vermitteln, wie Projekte mit Zielgruppe Männer mit Unterstützung der Finanzhilfe realisiert werden können.
Gleichstellung Kanton St.Gallen
| Kontakt: | Departement des Innern |
|---|---|
| Dienststelle: | Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung |
| Adresse: |
Regierungsgebäude
9001 St.Gallen |
| Telefon: | 058 229 33 37 |
Das Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung entstand 1. August 2007 aus der Zusammenlegung der Fachstelle für Gleichberechtigungsfragen und der Koordinationsstelle für Integration. Schwergewichtig befasst sich das Kompetenzzentrum mit dem gesellschaftlichen Umgang mit Vielfalt unter den Aspekten Gleichstellung und Integration. Dabei setzt es sich sowohl verwaltungsintern wie -extern für die Belange der Chancengleichheit und den Umgang mit Diversität ein, entwickelt Projekte und setzt sie mit verschiedenen Partnerinnen und Partnern um.
Weitere Informationen zum Thema Integration finden Sie auf der Website Integration neues Fenster.
Gleichstellungsförderung
Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann
Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG) neues Fenster definiert den rechtlichen Rahmen und legt die Durchsetzung der Gleichstellung vor allem im Bereich des Erwerbslebens in die Hände der Betroffenen. Zudem wird im GIG der Gleichstellungsartikel der Bundesverfassung verdeutlicht.
Das Gesetz verbietet jegliche Form von direkter und indirekter Diskriminierung am Arbeitsplatz. Das Diskriminierungsverbot gilt für alle Bereiche des Erwerbslebens, d.h. für die Anstellung, den Lohn, die Beförderung, die Weiterbildung oder die Kündigung. Diskriminierungen aufgrund des Zivilstandes, der familiären Situation oder einer Schwangerschaft sind ebenfalls verboten. Das Gesetz verbietet sexuelle Belästigungen.
Das GIG sieht zudem Kredite für die Umsetzung von Aktionsprogrammen durch öffentliche oder private Organisationen zugunsten der Gleichstellung im Erwerbsleben vor.