Gleichstellung

Gleichstellungsarbeit im Kanton St.Gallen

Das Kompetenzzentrum Integration, Gleichstellung und Projekte engagiert sich für die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Kanton St.Gallen. Ein zentrales Element auf dem Weg zur Gleichstellung von Frau und Mann ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Eine ausgewogenere Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen den Geschlechtern ist dafür Voraussetzung. Dazu gehört auch: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, wie es das Gleichstellungsgesetz vorschreibt

 

Um Diskriminierungen im Arbeitsalltag fallbezogen anzugehen und die Rechtsgleichheit durch­zusetzen, berät und begleitet die "Infostelle Frau+Arbeit" Ratsuchende im Auftrag des Kantons St.Gallen.


Impressionen vom Zukunftstag aus der Maurerlehrhalle in Gossau

Mädchen am Bauen

Regierungsrätin Kathrin Hilber schaut Mädchen beim Bauen zu


Ostschweizer Bildungsausstellung OBA

OBA Logo

Die Sonderschau "Baustelle Leben" des Kompetenzzentrums Integration, Gleichstellung und Projekte an der OBA 2011 war ein grosser Erfolg. Sie wurde von über 300 Jugendlichen besucht. Die Mädchen und Burschen im Berufswahlalter inszenierten sich auf der "Baustelle Leben" mithilfe von Requisiten und Kostümen in ganz unterschiedlichen beruflichen und privaten Rollen. Fachleute diskutierten mit den Jugendlichen über ihre Ideen und ermunterten sie, sich ganzheitliche Gedanken zu ihrer Zukunft zu machen. Während sich einige der Mädchen in sogenannt atypischen Berufen inszenierten, griffen die Jungen mehrheitlich auf das Bewährte zurück.


Was Männer wollen! Studie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

PDF-Datei Was Männer wollen! Studie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (2989 kb, PDF)   10.02.2011

Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch für Männer ein zentrales Anliegen

Mit der Studie "Was Männer wollen!» erhob Pro Familia im Auftrag des Departementes des Innern die Bedürfnisse der Männer, wenn es um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht. Die online durchgeführte Umfrage bei Klein- und Mittelunternehmen (KMU) im Kanton St.Gallen zeigt, dass die Vereinbarkeit auch für Männer ein zentrales Thema ist. Männer sind mit ihrer Situation insgesamt zufrieden, wünschen sich am Arbeitsplatz aber vor allem höhere zeitliche Flexibilität. Die Studie weist auch nach, dass sich viele Männer in der Frage der Vereinbarkeit im Vergleich mit Frauen benachteiligt fühlen. >mehr


Denkwerkstatt Gleichstellung vom 20. Mai 2011

Thema: "Was Männer wollen! - Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben"

 


Gleichstellung Kanton St.Gallen

Kontakt: Departement des Innern
Dienststelle: Kompetenzzentrum Integration, Gleichstellung und Projekte
Adresse: Regierungsgebäude
PLZ/Ort: 9001 St.Gallen
Telefon/Fax: 071 229 33 37

Das Kompetenzzentrum entstand 1. August 2007 aus der Zusammenlegung der Fachstelle für Gleichberechtigungsfragen und der Koordinationsstelle für Integration am . Schwergewichtig befasst sich das IGP mit dem gesellschaftlichen Umgang mit Vielfalt unter den Aspekten Gleichstellung und Integration. Dabei setzt es sich sowohl verwaltungsintern wie -extern für die Belange der Chancengleichheit und den Umgang mit Diversität ein, entwickelt Projekte und setzt sie mit verschiedenen Partnerinnen und Partnern um. Das Kompetenzzentrum leistet aber auch Projektsupport im ganzen Themenspektrum des Departementes des Innern.

 

Weitere Informationen zum Thema Integration finden Sie auf der Website Integration.


Gleichstellungsförderung


Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann

Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG) definiert den rechtlichen Rahmen und legt die Durchsetzung der Gleichstellung vor allem im Bereich des Erwerbslebens in die Hände der Betroffenen. Zudem wird im GIG der Gleichstellungsartikel der Bundesverfassung verdeutlicht.

 

Das Gesetz verbietet jegliche Form von direkter und indirekter Diskriminierung am Arbeitsplatz. Das Diskriminierungsverbot gilt für alle Bereiche des Erwerbslebens, d.h. für die Anstellung, den Lohn, die Beförderung, die Weiterbildung oder die Kündigung. Diskriminierungen aufgrund des Zivilstandes, der familiären Situation oder einer Schwangerschaft sind ebenfalls verboten. Das Gesetz verbietet sexuelle Belästigungen.
Das GIG sieht zudem Kredite für die Umsetzung von Aktionsprogrammen durch öffentliche oder private Organisationen zugunsten der Gleichstellung im Erwerbsleben vor.

 

Weitere Informationen und Beratung