
Unentgeltliche Prozessführung
Das Sicherheits- und Justizdepartement ist für die Prüfung und Bewilligung von Gesuchen
um unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung in Verwaltungsverfahren vor Gemeinde- und kantonalen Behörden (Art. 99 Abs. 3 des Gesetzes über die Verwaltungs- rechtspflege neues Fenster [sGS 951.1]) zuständig, wobei es die Vorschriften der Zivilprozessordnung neues Fenster
(SR 272; abgekürzt ZPO) sachgemäss anwendet.
| Gesuchsformular unentg. Rechtspflege und Rechtsverbeiständung |
|---|
Amtliche Verteidigung
| Gesuchsformular amtliche Verteidigung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Amtliche Verteidigung.pdf (13 kb, PDF) | 11.11.2008 | |||