
Schutzbauten
Die Schutzbauten sind primär für den Schutz der Bevölkerung und für die Sicherstellung der Bereitschaft der Mittel des Bevölkerungsschutzes im Fall eines bewaffneten Konflikts, insbesondere mit Massenvernichtungswaffen, konzipiert worden. Sie gewähren einen Basisschutz gegen ein breites Spektrum direkter und indirekter Waffeneinwirkungen.
Darüber hinaus sollen die Schutzbauten auch bei Katastrophen und in Notlagen, z.B. im Falle erhöhter Radioaktivität, eines Erdbebens oder akuter Lawinengefahr, als Notunterkünfte genutzt werden können.
Schutzanlagen
Schutzanlagen sind für die Organisation bestimmt und umfassen Kommandoposten, Bereitstellungsanlagen und geschützte Sanitätsstellen. Mit den Schutzanlagen können primär die Führungsfähigkeit und die Bereitschaft der Mittel des Bevölkerungsschutzes sichergestellt werden. Die Kommandoposten dienen der Führung und der Führungsunterstützung. Die Bereitstellungsanlagen stehen für das Personal und einen Teil des Materials der Formationen der Partnerorganisationen zu Verfügung.
Schutzräume
Für etwa 95 % der Bevölkerung, d.h. für rund 7 Millionen Bewohner der Schweiz, stehen heute künstlich belüftete, mit Filtern ausgerüstete Schutzräume zur Verfügung.
Informationen...
zu Schutzanlagen und Schutzräumen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Bevölkerungschutz. neues Fenster
Schutzraumbewilligungen / Ausnahmen von der Schutzraumbaupflicht
In Zusammenarbeit mit der Vereinigung St.Gallischer Bauverwalter und Bausekretäre (VSGB) hat das Baudepartement ein einheitliches Baugesuchsformular für alle St.Galler Gemeinden und für alle Stellen des Kantons entwickelt.
Zu den Baugesuchsformularen .... neues Fenster
Formulare baulicher Zivilschutz
Verantwortlich für den Inhalt
Amt für Militär und Zivilschutz
| Adresse: | Burgstrasse 50 |
|---|---|
| PLZ/Ort: | 9000 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | 058 229 71 11 / 058 229 71 00 |