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Zivilschutz
Der Zivilschutz ist Partner des Bevölkerungsschutzes
Hilfe durch Zivilschutz und Feuerwehr
Der Zivilschutz ist zuständig für
- die Bereitstellung der Schutzinfrastruktur und der Mittel für die Alarmierung der Bevölkerung;
- die Betreuung von schutzsuchenden und von obdachlosen Personen;
- den Schutz von Kulturgütern;
- Instandstellungsarbeiten;
- Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft;
- die Unterstützung der andern Partnerorganisationen.
Aufgaben des kantonalen Zivilschutzes
Planung
- berät die politischen Gemeinden bei der Planung der organisatorischen und baulichen Massnahmen für den Zivilschutz und genehmigt diese.
Bauten und Material
- bestimmt nach Anhörung der politischen Gemeinden Art, Anzahl und Ort der öffentlichen Schutzbauten und legt die Dringlichkeit der Erstellung fest;
- genehmigt die Projekte für öffentliche Schutzbauten und Schutzräume mit über 50 Schutzplätzen, überwacht und kontrolliert die Ausführung und die Betriebsbereitschaft;
- setzt die Gebiete fest, in denen keine Schutzräume erstellt werden müssen (Ausgleichsgebiete, Steuerung Schutzraumbau);
- verfügt Ausnahmen von der Schutzraumbaupflicht und setzt Sicherheitsleistungen sowie Ersatzbeiträge fest;
- verfügt die Verwendung von Ersatzbeiträgen;
- teilt das vom Bund beschaffte Material den politischen Gemeinden zu, kontrolliert Vollständigkeit, Lagerung, Unterhaltung und Verwaltung.
Mehr Informationen zu "Schutzbauten"...
Ausbildung
- führt die allgemeine und die fachbezogene Grundausbildung durch;
- bietet Zusatzausbildungen an;
- bildet die Kader aus.
Kulturgüterschutz
- stellt den Schutz der Kulturgüter sicher;
- sorgt für die Erstellung von Sicherstellungsdokumentationen.
Verantwortlich für den Inhalt
Amt für Militär und Zivilschutz
| Adresse: | Burgstrasse 50 |
|---|---|
| PLZ/Ort: | 9000 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | 058 229 71 11 / 058 229 71 00 |
