
Wehrpflichtersatzabgabe
Aktuelles
Informationen betreffend Änderung des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (SR 661; abgekürzt WPEG), gültig ab 1. Januar 2010 (Ersatzjahr 2010)
| Informationen Gesetzesänderung (24 kB, PDF) | 02.02.2010 |
Allgemeines
Links zur Eidgenössischen Steuerverwaltung:
Fragen und Antworten zur Wehrpflichtersatzabgabe neues Fenster
gesetzliche Bestimmungen zur Wehrpflichtersatzabgabe neues Fenster
Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 30. April 2009 neues Fenster
(Diskriminierung durch Wehrpflichtersatzabgabe)
Veranlagung und Bezug
Die Abteilung Wehrpflichtersatzabgabe ist zuständig für die Veranlagung und den Bezug der Ersatzabgaben der Ersatzpflichtigen, die im Kanton St.Gallen gemeldet sind. Für die Zuständigkeit massgebend ist der Meldeort am 31. Dezember des Ersatzjahres.
Zahlungserleichterungen
Kurzfristige Ratenzahlungen oder Stundungen können telefonisch vereinbart werden. Gesuche um längerfristigen Zahlungsaufschub oder gar Erlass sind schriftlich mit entsprechenden Belegen einzureichen.
- Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf, wenn Sie die Ersatzabgabe wegen finanzieller Schwierigkeiten nicht fristgerecht oder gar nicht bezahlen können.
Rückerstattung Wehrpflichtersatzabgabe
Haben Sie den Militär- oder Zivildienst nachgeholt und die Gesamtdienstleistungs-pflicht erfüllt? In diesem Fall benutzen Sie das Online-Formular "Rückerstattung" zur Prüfung Ihres Anspruchs. (Zuständig für die Rückerstattung ist die kantonale Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe, die auch den Bezug vorgenommen hat.)
Ersatzbefreiung
Das Gesetz sieht verschiedene Gründe für eine Ersatzbefreiung neues Fenster vor. Insbesondere bei körperlicher Behinderung oder Schädigung der Gesundheit durch den Militärdienst. Erfüllen Sie entsprechende Voraussetzungen, teilen Sie uns dies mit. Wir sind auf Ihre Information angewiesen! Zur Abklärung der Ersatzbefreiung werden wir Ihnen die notwendigen Unterlagen zustellen.
Kontakte
Verantwortlich für den Inhalt
Amt für Militär und Zivilschutz
| Adresse: |
Burgstrasse 50
9000 St.Gallen |
|---|---|
| Telefon: | 058 229 71 11 |
| Fax: | 058 229 71 00 |