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Wehrpflichtersatzabgabe

Aktuelles

Informationen betreffend Änderung des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (SR 661; abgekürzt WPEG), gültig ab 1. Januar 2010 (Ersatzjahr 2010)

Veranlagung und Bezug

Die Abteilung Wehrpflichtersatzabgabe ist zuständig für die Veranlagung und den Bezug der Ersatzabgaben der Ersatzpflichtigen, die im Kanton St.Gallen gemeldet sind. Für die Zuständigkeit massgebend ist der Meldeort am 31. Dezember des Ersatzjahres.

Zahlungserleichterungen

Kurzfristige Ratenzahlungen oder Stundungen können telefonisch vereinbart werden. Gesuche um längerfristigen Zahlungsaufschub oder gar Erlass sind schriftlich mit entsprechenden Belegen einzureichen. 

  • Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf, wenn Sie die Ersatzabgabe wegen finanzieller Schwierigkeiten nicht fristgerecht oder gar nicht bezahlen können.

Rückerstattung Wehrpflichtersatzabgabe

Haben Sie den Militär- oder Zivildienst nachgeholt und die Gesamtdienstleistungs-pflicht erfüllt? In diesem Fall benutzen Sie das Online-Formular "Rückerstattung" zur Prüfung Ihres Anspruchs. (Zuständig für die Rückerstattung ist die kantonale Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe, die auch den Bezug vorgenommen hat.)

Ersatzbefreiung

Das Gesetz sieht verschiedene Gründe für eine Ersatzbefreiung vor. Insbesondere bei körperlicher Behinderung oder Schädigung der Gesundheit durch den Militärdienst. Erfüllen Sie entsprechende Voraussetzungen, teilen Sie uns dies mit. Wir sind auf Ihre Information angewiesen! Zur Abklärung der Ersatzbefreiung werden wir Ihnen die notwendigen Unterlagen zustellen.

Kontakte

zu den Mitarbeitenden der Wehrpflichtersatzabgabe

 

Verantwortlich für den Inhalt

Amt für Militär und Zivilschutz

Adresse: Burgstrasse 50
9000 St.Gallen
Telefon: 058 229 71 11
Fax: 058 229 71 00