
Persönliche Ausrüstung
Retablieren der persönlichen Ausrüstung
Wir sind zuständig für Anpassungen, Ersatz und Austausch der persönlichen Ausrüstung, welche die Armeeangehörigen während ihrer Dienstzeit besitzen.
Bitte unbedingt das Dienstbüchlein mitnehmen.
Leih-Sturmgewehre
Amtierende Schützenmeister und Jungschützenleiter, die nicht mit einem Stgw 90 ausgerüstet sind, erhalten für die Dauer ihres Amtes ein Leih-Stgw 90. Dazu benötigte Unterlagen: schriftliche Bestätigung des Vereinspräsidenten, Dienstbüchlein mit Eintrag des Schützenmeisterkurses und Waffenerwerbsschein (WES).
Leihwaffen Stgw 57
Ab 1.1.2010 werden keine Leih-Stgw 57 mehr abgegeben. Spätestens anlässlich der nächsten Leihwaffenkontrolle endet das Leihverhältnis. Das Sturmgewehr 57 muss zu Eigentum beansprucht oder zurückgegeben werden. Die Leihwaffe wird gratis zu Eigentum überlassen, jedoch muss ein Unkostenbeitrag von Fr. 60.00 für die Abänderung auf Einzelschuss bezahlt werden. Für jede Waffe, die zu Eigentum überlassen wird, muss ein Waffenerwerbsschein vorgelegt werden.
Kontakt zur Retablierungsstelle St.Gallen
| Amt für Militär und Zivilschutz St.Gallen | |
| Name:: | Martin Meier |
| Adresse: | Burgstrasse 50 |
| PLZ/Ort: | 9000 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | 058 229 71 37 / 058 229 71 24 |
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Amt für Militär und Zivilschutz
| Adresse: | Burgstrasse 50 |
|---|---|
| PLZ/Ort: | 9000 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | 058 229 71 11 / 058 229 71 00 |