Einweisende Stelle

Aufgaben

Der Straf- und Massnahmenvollzug vollzieht die durch st.gallische Gerichte oder die Staatsanwaltschaft ausgefällte unbedingte gemeinnützige Arbeit, die unbedingten Freiheitsstrafen, die stationären therapeutischen Massnahmen und die Verwahrung.

 

Er ist insbesondere zuständig für

  • das Festlegen der Rahmenbedingungen der gemeinnützigen Arbeit, namentlich den Vollzugsbeginn, die Art und die Dauer der Arbeitsleistung, und den Abbruch der gemeinnützigen Arbeit

 


 

  • das Bestimmen der geeigneten Vollzugseinrichtung (Vollzugsort)

 

  • das Festlegen des Antrittstermins (Vollzugszeitpunkt) und damit für den Entscheid über einen Strafaufschub aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen

 

  • die Aufforderung zum Straf- bzw. Massnahmenantritt

 

  • das Treffen von Sicherungsmassnahmen und den Erlass von Festnahme- und Zuführungsbefehlen

 

  • das Erstellen der Vollzugsaufträge

 

  • die Grob-Vollzugsplanung bzw. die Vollzugsregelung (Festlegen der konkreten Rahmenbedingungen und von Vollzugszielen und -phasen)

 

  • die Koordination des Vollzugs mit anderen Kantonen

 

  • die periodische Überprüfung der Massnahmen

 

  • den Entscheid über einen Straf- bzw. Massnahmenunterbruch

 

  • den Entscheid über die bedingte Entlassung

 

  • den Entscheid über die Aufhebung von Massnahmen bei Erfolglosigkeit, Erreichen der Höchstdauer einer Massnahme oder bei Fehlen einer geeigneten Vollzugseinrichtung

 

  • die Überweisung an das Gericht im Rahmen einer nachträglichen richterlichen Anordnung.

Straf- und Massnahmenvollzug

Adresse: Moosbruggstrasse 11
PLZ/Ort: 9001 St. Gallen
Telefon/Fax: +41 (0)71 229 40 70 / +41 (0)71 229 11 27