
Einweisende Stelle
Aufgaben
Der Straf- und Massnahmenvollzug vollzieht die durch st.gallische Gerichte oder die Staatsanwaltschaft ausgefällte unbedingte gemeinnützige Arbeit, die unbedingten Freiheitsstrafen, die stationären therapeutischen Massnahmen und die Verwahrung.
Er ist insbesondere zuständig für
- das Festlegen der Rahmenbedingungen der gemeinnützigen Arbeit, namentlich den Vollzugsbeginn, die Art und die Dauer der Arbeitsleistung, und den Abbruch der gemeinnützigen Arbeit
- die Bewilligung und den Widerruf der Halbgefangenschaft
- das Bestimmen der geeigneten Vollzugseinrichtung (Vollzugsort)
- das Festlegen des Antrittstermins (Vollzugszeitpunkt) und damit für den Entscheid über einen Strafaufschub aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen
- die Aufforderung zum Straf- bzw. Massnahmenantritt
- das Treffen von Sicherungsmassnahmen und den Erlass von Festnahme- und Zuführungsbefehlen
- das Erstellen der Vollzugsaufträge
- die Grob-Vollzugsplanung bzw. die Vollzugsregelung (Festlegen der konkreten Rahmenbedingungen und von Vollzugszielen und -phasen)
- die Koordination des Vollzugs mit anderen Kantonen
- die periodische Überprüfung der Massnahmen
- den Entscheid über einen Straf- bzw. Massnahmenunterbruch
- den Entscheid über die bedingte Entlassung
- den Entscheid über die Aufhebung von Massnahmen bei Erfolglosigkeit, Erreichen der Höchstdauer einer Massnahme oder bei Fehlen einer geeigneten Vollzugseinrichtung
- die Überweisung an das Gericht im Rahmen einer nachträglichen richterlichen Anordnung.
Straf- und Massnahmenvollzug
| Adresse: | Moosbruggstrasse 11 |
|---|---|
| PLZ/Ort: | 9001 St. Gallen |
| Telefon/Fax: | +41 (0)71 229 40 70 / +41 (0)71 229 11 27 |