
Gesetzliche Bestimmungen
Der Gesetzgeber legt den Auftrag im Schweizerischen Strafgesetzbuch (Art. 93 ff. neues Fenster und Art. 376 neues Fenster StGB), im Einführungsgesetz neues Fenster zur Schweizerischen Straf- und Jugendstrafprozessordnung und in den kantonalen Verordnungen über die Bewährungshilfe neues Fensterund die Gefängnisse und Vollzugsanstalten neues Fenster fest.
Die Gesetzesbestimmungen des StGB regeln die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer Bewährungshilfe und die minimalen organisatorischen Bedingungen für die Ausübung der Bewährungshilfe, welche die Kantone zu erfüllen haben.