Gesetzliche Bestimmungen

Paragraphenzeichen

Der Gesetzgeber legt den Auftrag im Schweizerischen Strafgesetzbuch (Art. 93 ff. und Art. 376 StGB), im Einführungsgesetz zur Schweizerischen Straf- und Jugendstrafprozessordnung und in den kantonalen Verordnungen über die Bewährungshilfe und die Gefängnisse und Vollzugsanstalten fest.

 

 

 

 

 

Die Gesetzesbestimmungen des StGB regeln die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer Bewährungshilfe und die minimalen organisatorischen Bedingungen für die Ausübung der Bewährungshilfe, welche die Kantone zu erfüllen haben.