Soziale Betreuung

Soziale Betreuung

Hände am Gefängnisgitter

Personen, welche sich in einem Strafverfahren befinden oder infolge einer Strafuntersuchung in Untersuchungshaft sind, haben Anspruch auf eine soziale Betreuung (Art. 96 StGB). Im Kanton St.Gallen inhaftierte Personen können sich direkt an die Bewährungshilfe St.Gallen wenden.

Für Personen, die in einem Strafverfahren stehen, soll die soziale Betreuung während der gesamten Dauer des Strafverfahrens gewährleistet sein.

 

Während des Vollzugs einer Freiheitsstrafe wird die soziale Betreuung durch den Sozialdienst der Strafvollzugsanstalten oder durch die Bewährungshilfe St.Gallen sicher gestellt.

 

Nach dem Vollzug einer Freiheitsstrafe oder einer stationären Massnahme übernimmt die Bewährungshilfe St.Gallen entsprechend den Entlassungsbedingungen (Bewährungshilfe) die soziale Betreuung und weitere Aufgaben.

Die Bewährungshilfe St.Gallen unterstützt bei Bedarf auch Personen, bei denen keine Bewährungshilfe angeordnet worden ist.