
Häusliche Gewalt
Beratungsstelle Häusliche Gewalt für gewaltausübende Personen
Konflikte im häuslichen Nahraum werden leider zu oft durch Gewalt ausgetragen. Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder partnerschaftlichen Beziehung physische, sexuelle oder schwere bzw. die anderen Formen begleitende psychische Gewalt ausüben.
Gemäss Polizeigesetz des Kantons St.Gallen neues Fenster macht sich jede Person strafbar, welche andere Personen im sozialen Nahraum (gemeinsame Wohnung, Haus, Liegenschaft etc.) mit psychischer, sexueller oder physischer Gewalt bedroht oder diese ausübt. Bei Gewalt in Ehe- und Partnerschaft können die gewaltausübenden Personen nach dem Polizeigesetz Art. 43 aus deren Wohnung und ihrer unmittelbaren Umgebung weggewiesen sowie die Rückkehr für (vorerst) zehn Tage verboten werden.
Im Kontext Häuslicher Gewalt bietet die Beratungsstelle gewaltausübenden Personen eine spezifische Gewaltberatung an. Ziel der Beratung ist eine Deeskalation der Situation und die Vermittlung von Ansätzen eines gewaltfreien Verhaltens in Konfliktsituationen, um aus dem Teufelskreis der Gewalt ausbrechen zu können. Es wird ebenso über längerfristige Beratungsmöglichkeiten informiert.
Gewaltausübende Personen können sich unter der Telefonnummer 071/ 229 26 30 zu jeder Zeit melden und werden so rasch als möglich kontaktiert. Beratungen sind kostenlos. Die MitarbeiterInnen der Beratungsstelle unterstehen der Schweigepflicht.
Frauen und Männer aus den Kantonen SG, AI und AR, die Opfer von Häuslicher Gewalt sind, können sich bei der Beratungsstelle Opferhilfe neues Fenster in St. Gallen melden und erhalten unentgeltliche Beratung und Rechtshilfe.
| Hier finden Sie uns (1316 kb, PDF) | 28.02.2006 |