
Auftrag
Allgemeines
Die Hauptaufgabe der Bewährungshilfe St.Gallen ist das Führen der gesetzlich angeordneten Bewährungshilfe bei straffälligen Erwachsenen. Zusammen mit der Kontrolle der Einhaltung von ambulanten Behandlungen und Weisungen bildet dies den primären Gesetzesauftrag.
Die Bewährungshilfe St.Gallen setzt sich zum Ziel, eine "durchgehende Betreuung" zu gewährleisten. Der Kontakt zu den Klientinnen und Klienten wird möglichst schon zu Beginn eines Strafverfahrens aufgenommen und endet nach der definitiven Entlassung, das heisst nach Ablauf der Bewährungshilfe.
Sofern nach Ablauf von Bewährungshilfe und Probezeit eine weitere Unterstützung angezeigt und erwünscht ist, kann die Betreuung für eine bestimmte Zeit auf freiwilliger Basis fortgesetzt werden.
Auftrag gemäss kantonaler Verordnung
Die kantonale Verordnung über die Bewährungshilfe neues Fenster bestimmt den Auftrag wie folgt:
- Führen von Bewährungshilfen gemäss Art. 93 ff. StGB...>mehr
- Überwachung von ambulanten Behandlungen und Weisungen...>mehr
- Soziale Betreuung der Insassen des Regionalgefängnisses Altstätten, der Gefängnisse St.Gallen, Flums, Uznach und Gossau sowie des kantonalen Untersuchungsgefängnisses St.Gallen gemäss Art. 96 StGB...>mehr
- Erstberatung bei Häuslicher Gewalt für gewaltausübende Personen...>mehr
- Durchführung spezieller Lernprogramme... >mehr
Die Bewährungshilfe St.Gallen arbeitet mit Untersuchungs-, Gerichts- und Strafvollzugsbehörden sowie mit anderen Sozialdiensten zusammen.
Weiter klärt die Bewährungshilfe St.Gallen auf Verlangen von Gerichten und Behörden die soziale Situation eines Verurteilten ab und erstattet Bericht.