Schulung

Die Schulung ist für alle sich neu bewerbenden Dolmetschenden obligatorisch. Erst nach dem Besuch der Schulung werden die Kandidatinnen und Kandidaten definitiv in die Dolmetscher-Datenbank aufgenommen. Die Einladung an die nächste angebotene Schulung erfolgt während des Bewerbungsprozesses.

 

In dieser Schulung, die rund drei Stunden dauert, werden die Grundlagen der Übersetzungstechnik vermittelt, wie auch die spezifische Arbeit der Strafverfolgungsbehörden wie auch der Aufbau der Staatsverwaltung vorgestellt.

Schulungstermine

Der nächste Schulungstermin

 

  • findet frühestens im Jahr 2011 statt

Kontakt

  Koordinationsstelle Dolmetscherwesen
  Sicherheits- und Justizdepartement
Adresse: Moosbruggstr. 11
PLZ/Ort: 9001 St.Gallen
Telefon/Fax: 058 229 30 90