
Kantonaler Führungsstab (KFS)
Der von der Regierung eingesetzte kantonale Führungsstab stellt die Führungstätigkeit der kantonalen Behörden sicher. Er wird von dem dafür bestimmten Verwaltungspersonal und von entsprechend ausgebildeten Schutzdienstpflichtigen unterstützt. Sein Auftrag ist in Art. 4 des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz neues Fenster und in Art. 13 des kantonalen Bevölkerungsschutzgesetzes neues Fenster umschrieben.
Aufgaben des KFS
Der Kantonale Führungsstab
- ist ein Organ der Regierung zur Sicherstellung der Führung in besonderen und ausserordentlichen Lagen;
- informiert und berät die Regierung und bereitet die erforderlichen Entscheidungsgrundlagen vor;
- stellt die Koordination und den Vollzug von Massnahmen der Regierung sicher;
- stellt die Unterstützung der Einsatzkräfte im Katastrophenfall und die Zusammenarbeit mit der Armee sicher;
- trifft die erforderlichen vorbereitenden Massnahmen, um seine Aufgaben im Katastrophenfall und in Zeiten aktiven Dienstes erfüllen zu können;
- Diese Vorbereitungen sind im Rahmen periodischer Übungen zu überprüfen und laufend den Bedürfnissen anzupassen;
- Die Angehörigen des KFS können zur Ausbildung der zivilen Führungsorgane der Gemeinden herangezogen werden.
Kontakaufnahme mit dem Kantonalen Führungsstab (KFS)
| Kantonspolizei St.Gallen | |
| Adresse: | Klosterhof 12 |
| PLZ/Ort: | 9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | Notruf-Nummer 117 |
Verantwortlich für den Inhalt
Amt für Militär und Zivilschutz
| Adresse: | Burgstrasse 50 |
|---|---|
| PLZ/Ort: | 9000 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | 058 229 71 11 / 058 229 71 00 |