
Alarmierung und Information der Bevölkerung
Die Alarmierung der Bevölkerung erfolgt durch akustische Alarmierungszeichen, d.h. durch das Heulen der Sirenen. Die Bevölkerung soll damit zu einem bestimmten Verhalten veranlasst werden.
In der Schweiz gibt es rund 8500 Sirenen (7750 Zivilschutz- und 750 Wasseralarmsirenen). Der Kanton St.Gallen verfügt über 372 Zivilschutz- und 25 Wasseralarmsirenen.
Verhaltensanweisungen, zwei Alarmierungszeichen
"Allgemeiner Alarm" ist ein auf- und absteigender Ton
und bedeutet für die Bevölkerung immer:
- Sofort Radio hören!
Die Behörden verbreiten bei drohender Gefahr übers Radio wichtige Verhaltensanweisungen, auch amtliche Mitteilungen und Informationen.
"Wasseralarm": (zwölf) tiefe Dauertöne von je zwanzig Sekunden in Abständen von zehn Sekunden
bedeuten, dass die Bevölkerung unterhalb einer Stauanlage das gefährdete Gebiet verlassen soll. Dies wird etwa nötig, wenn der Bruch eines Staudamms oder das Überschwappen von grossen Wassermassen drohen. Bei einer möglichen Gefährdung wird die Bevölkerung vor der Auslösung des Wasseralarms ebenfalls mit dem Alarmierungszeichen "Allgemeiner Alarm" aufgefordert, Radio zu hören und die entsprechenden Mitteilungen und Verhaltensanweisungen entgegenzunehmen und zu befolgen. Damit kann eine Panik bei einem allfälligen Fehlalarm "Wasseralarm" weitgehend vermieden werden.
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