
FAQ - Häufige Fragen und Antworten
Was änderte sich per 01.03.2010?
Bisher mussten der Pass und die Identitätskarte über die Gemeinden bestellt werden. Seit 01.03.2010 muss der Pass und das Kombi-Angebot (Reisepass und Identitätskarte) bei der ausstellenden Behörde des Kantons beantragt werden. Im Kanton St. Gallen ist dies die Ausweisstelle in St. Gallen. Die persönliche Vorsprache für die Erfassung der biometrischen Daten ist zwingend notwendig.
Reisen in die USA - was ist zu beachten?
Für die visumsfreie Reise in und durch die USA werden derzeit nur noch der Pass 06 (Pass mit Datenchip) und Pässe vom Modell 03, welche vor dem 26.10.2006 ausgestellt wurden, akzeptiert. Weitere Informationen finden Sie unter Neuregelung ab Juli 2009: Visumsfreie Einreise in und durch die USA neues Fenster.
Wie kann ich den neuen Pass 10 und das Kombi-Angebot (Reisepass und Identitätskarte) bestellen?
Zur Antragstellung bieten sich Ihnen folgende Möglichkeiten:
Bestellung über Internet
Unter www.schweizerpass.ch neues Fenster ergänzen Sie selbständig den Antrag und vereinbaren online einen Termin zur persönlichen Vorsprache bei der Ausweisstelle.
Bestellung über Telefon
Über die Hauptrufnummer 071 229 36 31 können Sie direkt mit der Ausweisstelle Kontakt aufnehmen, stellen einen Antrag und vereinbaren Ihren Termin zur persönlichen Vorsprache.
Was kostet der neue Pass 10 und das Kombi-Angebot (Reisepass und Identitätskarte)?
Identitätskarte(IDK) | Pass 10 | Kombi (Pass 10 + IDK) | provisorischer Pass** | |
|---|---|---|---|---|
| CHF | CHF | CHF | CHF | |
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | Fr. 30.00 + 5.00 Porto |
Fr. 60.00 + 5.00 Porto
|
Fr. 68.00 + 10.00 Porto
| Fr. 100.00
|
| Erwachsene |
Fr. 65.00 + 5.00 Porto
|
Fr. 140.00 + 5.00 Porto
|
Fr. 148.00 + 10.00 Porto
| Fr. 100.00 |
**der provisorische Pass wird nur im Notfall ausgestellt, wenn die Zeit zur Erlangung eines ordentlichen Passes nicht ausreicht
Jeder Ausweis wird durch die Produktionsstätte einzeln per Einschreiben versandt. Die Einschreibgebühr pro Ausweis beträgt CHF 5.00 (gilt für Sendungen innerhalb der Schweiz und ins Fürstentum Liechtenstein).
Die Gebühren müssen bei der persönlichen Vorsprache direkt bei der Ausweisstelle bezahlt werden (akzeptiert werden Bargeld, Postcard oder EC-Karten).
Wie lange sind der Pass 10 und die Identitätskarte gültig?
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | Erwachsene | |
|---|---|---|
| Identitätskarte | 5 Jahre | 10 Jahre |
| Pass 10 | 5 Jahre | 10 Jahre |
| Provisorischer Pass** | für die Dauer des Auslandaufenthalts, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer | |
**der provisorische Pass wird nur im Notfall ausgestellt, wenn die Zeit zur Erlangung eines ordentlichen Passes nicht ausreicht
Die Identitätskarte wird weiterhin in der heutigen Form, ohne Datenchip, ausgestellt. Sie kann wie bisher persönlich bei der Wohnsitzgemeinde oder bei der Ausweisstelle St. Gallen beantragt werden (Details siehe unter Antrag für eine Identitätskarte).
Wie lange dauert die Ausstellung des Pass 10 und der Identitätskarte?
Die Lieferzeit für den neuen Reisepass und das Kombi-Angebot (Reisepass und Identitätskarte) beträgt maximal 10 Arbeitstage nach persönlicher Vorsprache und Bezahlung bei der Ausweisstelle.
Kann ich für den Pass 10 und die Identitätskarte im Kombi-Angebot mein eigenes Foto mitbringen?
Nein, die digitale Fotografie der antragstellenden Person wird im Kanton St. Gallen von der ausstellenden Behörde, der Ausweisstelle, erfasst. Mitgebrachte Fotos werden nicht verwendet.
Welche biometrischen Daten werden erfasst?
Im Pass 10 werden das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Identitätskarte wird weiterhin in der heutigen Form, ohne Datenchip, hergestellt.
Gibt es weiterhin einen provisorischen Pass?
Ja, der provisorische Pass wird nur im Notfall ausgestellt, wenn die Zeit zur Erlangung eines ordentlichen Passes nicht ausreicht. Der Antrag für einen provisorischen Pass muss direkt bei der Ausweisstelle gestellt werden.
Wie ist das jetzt genau mit der Identitätskarte?
Die Identitätskarte wird weiterhin in der heutigen Form, ohne Datenchip, ausgestellt. Sie kann wie bisher persönlich bei der Wohnsitzgemeinde oder bei der Ausweisstelle St. Gallen beantragt werden (Details siehe unter Antrag für eine Identitätskarte).
Was passiert mit meinem aktuellen Pass und meiner aktuellen Identitätskarte?
Auch nach Einführung des neuen Passes behalten die aktuellen Pässe 06 und die seit 01.01.2003 ausgestellten Pässe 03 ihre Gültigkeit bis zum Ende ihrer Laufzeit. Wir weisen darauf hin, dass jedes Land seine eigenen Einreisebestimmungen festlegt.
Für die visumsfreie Reise in und durch die USA akzeptieren die USA nur noch den Pass 06 (biometrischer Pass mit Datenchip) und Pässe vom Modell 03, welche vor dem 26.10.2006 ausgestellt wurden.
Ich habe meinen Pass oder meine Identitätskarte verloren, was muss ich unternehmen?
Sollten Sie Ihre Ausweise verloren haben oder sollten Ihnen diese gestohlen worden sein, müssen Sie den Verlust bei der Kantons- oder Stadtpolizei oder bei der Ausweisstelle St. Gallen melden. Diese Verlustmeldung müssen Sie beim persönlichen Termin in St. Gallen vorweisen. Die Verlustmeldung kostet Fr. 20.--
"Biometriezwang"?
Es gibt keinen Zwang. Niemand muss einen Pass oder eine ID haben. Wer jedoch reisen will, braucht einen Ausweis, der von anderen Ländern anerkannt wird, und muss Bedingungen erfüllen, die andere Länder stellen. Zudem müssen die internationalen Normen für Ausweise erfüllt werden. Und: Es ist noch nicht entschieden, ob es je eine ID mit biometrischen Daten geben wird. Lediglich der Pass 06 und der Pass 10 sind mit elektronisch lesbaren Daten ausgestattet.
Was bringt überhaupt die elektronische Speicherung der Daten im Pass?
Durch die elektronische Speicherung von biometrischen Daten im Schweizer Pass wird dieser besser gegen missbräuchliche Verwendung geschützt als die bisherigen Pass-Modelle. Das Erschleichen eines Passes und das Verwenden eines gestohlenen oder verlorenen Passes werden erheblich erschwert, weil Foto und Fingerabdrücke elektronisch gelesen und mit denjenigen der Person verglichen werden können, die den Pass vorweist – sei es bei einer Grenzkontrolle oder bei der Beantragung eines neuen Passes.
Sind die Daten sicher?
Ja.
Die Daten im neuen E-Pass sind in Anwendung der internationalen Normen so gesichert, dass sie nicht unbemerkt manipuliert oder kopiert («geklont») werden können. Werden alle Normen bei der Produktion und der Kontrolle von Ausweisen angewendet, treten keine Sicherheitsmängel auf, von denen die Medien verschiedentlich berichteten. Die Schweiz setzt diese Normen vollständig und korrekt um. Mehr noch: Sie erhöht dort, wo es möglich ist, den Datenschutz über das internationale Niveau hinaus.
Die Fingerabdrücke sind im Übrigen durch ein neues Verfahren besonders gesichert: Damit ein anderes Land die Fingerabdrücke überhaupt lesen kann, muss es über die Berechtigung der Schweiz verfügen. Der Bundesrat erteilt diese nur jenen Ländern, deren Datenschutzniveau dem schweizerischen gleichwertig ist. Er kann die Berechtigung auch anderen Stellen (z.B. Fluggesellschaften) erteilen, die im öffentlichen Interesse die Identität von Personen prüfen müssen. Werden die Datenschutzanforderungen der Schweiz nicht erfüllt, entzieht der Bundesrat die Leseberechtigung wieder.
Was hat es mit den jüngsten Berichten zu den Passlesern auf sich?
Das Bundesamt für Polizei (fedpol) geht die Einführung des E-Passes mit grösstmöglicher Sorgfalt an. Deshalb gab es letztes Jahr Messungen beim Bakom in Auftrag. Die Ergebnisse und Empfehlungen nahm fedpol mit Interesse zur Kenntnis. Die interessantesten Ergebnisse des Bakom-Berichts – jene, die das «Mithören» der Kommunikation über das Stromnetz betreffen – wurden im September 2008 an einer von fedpol organisierten Arbeitstagung der zuständigen Arbeitsgruppe der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) in Bern präsentiert.
Die Empfehlungen zu den Passlesern werden bei Einführung des Passes 10 mit geeigneten Massnahmen umgesetzt, es werden Filter eingebaut. Damit macht die Schweiz mehr, als die für elektronische Geräte anzuwendenden Normen verlangen. Festzuhalten ist zudem, dass die von den Passlesern ausgehenden Signale verschlüsselt sind. Sie können also nicht ohne die nötigen Schlüssel (BAC und EAC, siehe unten) gelesen werden.
Die Empfehlung des Bakom zum Passbüchlein zielt aus Sicht des zuständigen Projektausschusses ins Leere. Die Einführung einer Hülle ist unnötig, denn: Auch wenn der Chip von ausserhalb des Passes aktiviert («eingeschaltet») werden kann, sind die Personalien und das Foto durch den von der ICAO festgelegten Zugriffschutz BAC (Basic Access Control) gesichert und können nicht gelesen werden, so wie dies auch das Bakom einräumt: «Die nötigen Daten zur Generierung des Schlüssels müssten also vor der Auslesung vorhanden sein.»
Die BAC verhindert, dass die Personalien und das Foto im Vorbeigehen aus dem Pass einer unbekannten Person ausgelesen werden können. Hat jemand genügend Zeit, kann er natürlich alle Schlüssel ausprobieren, dies dauert aber bis zu 300 Jahre. Die Fingerabdrücke können keinesfalls gelesen werden, weil dazu ein zusätzlicher von der Schweiz ausgestellter Schlüssel notwendig ist, der in kurzen Abständen immer wieder erneuert wird (Extended Access Control, EAC). Hier müsste man ein Vielfaches der Existenzdauer des Universums aufwenden, um irgendwann den richtigen Schlüssel zu finden.
Wozu braucht es die zentrale Datenbank?
Damit Ausweise rasch und sicher ausgestellt und verwaltet werden können, muss dokumentiert sein, wer welchen Ausweis mit welchen Daten erhalten hat. Das Schweizer Informationssystem Ausweisschriften (ISA) stellt dies seit 2003 sicher. Im ISA sind die Personalien sowie das Foto von Ausweisinhaberinnen und -inhabern gespeichert. Künftig sollen auch die beiden Fingerabdrücke im ISA abgelegt werden.
Der Zugriff auf das ISA ist streng geregelt. Der Bundesbeschluss erlaubt ihn nur Schweizer Behörden. Der Zugriff dient ausschliesslich zur Ausweisausstellung und Ausweiskontrolle. Einzige Ausnahme bildet die Nutzung zur Identifikation von Opfern von Unfällen, Gewalttaten und Naturkatastrophen (zum Beispiel die Tsunami-Katastrophe im Dezember 2004). Für Fahndungszwecke darf das ISA aber weder im In- noch im Ausland genutzt werden. Ausländische Behörden haben keinesfalls Zugriff auf das ISA und die darin gespeicherten Daten.
Die Speicherung von Foto und Fingerabdrücken im Schweizer Informationssystem Ausweisschriften (ISA) dient ebenfalls dem Schutz der Rechte der Ausweisinhaberinnen und -inhaber.
Damit kann bei der Beantragung eines neuen Ausweises die Identität einer Gesuchsstellerin oder eines Gesuchsstellers nämlich zuverlässiger überprüft werden als bisher.
Das Erschleichen eines Ausweises unter Angabe einer falschen Identität wird auf diese Weise erheblich erschwert. Die zentrale Datenspeicherung wird von der EG-Ausweisverordnung nicht gefordert. Der Bundesbeschluss geht hier über die Anforderungen dieser Verordnung hinaus, um zusätzliche Sicherheit zu schaffen. Während die Speicherung der Daten im Pass in erster Linie ausländischen Grenzkontrollbehörden dient, profitieren von der zentralen Speicherung im ISA Schweizerinnen und Schweizer: Ihre Identität wird vor Missbrauch geschützt und ein effizientes und zuverlässiges Ausstellungsverfahren wird ermöglicht. Denn die Daten, die im ISA abgelegt sind, können bei der Ausstellung von neuen Ausweisen genutzt werden, um rasch und zuverlässig die Identität jener Person zu überprüfen, die einen neuen Ausweis beantragt. Somit wird das Schweizer Ausweiswesen sicherer. Anzumerken ist, dass es ganz ohne ISA zudem nicht mehr möglich wäre, an den Flughäfen, in den Passbüros und den Schweizer Auslandvertretungen sicher Notpässe auszustellen.
Dezentrale statt zentrale Datenbank?
Eine dezentrale Speicherung der Daten ist kein Vorteil, sondern schafft einfach eine Vielzahl von Datenbanken. Die Kontrolle bzw. der Datenschutz wird dadurch nicht einfacher. Die Datenbank des Schweizer Ausweiswesens (ISA) gibt es übrigens bereits seit 2003. Sie funktioniert sicher und zuverlässig. Denn der Bund verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im sicheren Umgang mit Daten. Er wendet die höchsten Standards an und betreibt entsprechende Systeme problemlos und sicher.
Verantwortlich für den Inhalt
Ausweisstelle St.Gallen
| Adresse: | St.Leonhard-Strasse 40 |
|---|---|
| PLZ/Ort: | CH-9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | +41 58 229 36 31 / +41 58 229 48 66 |
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