
Biometrischer Ausländerausweis für Angehörige von Drittstaaten
Biometrischer Ausländerausweis
Ab 24. Januar 2011 werden Angehörige von Staaten ausserhalb der EU/EFTA - sog. Drittstaaten - für den Aufenthalt in der Schweiz einen biometrischen Ausländerausweis (L, B oder C) erhalten. Für Gesuche ist kein Scanformular mehr notwendig. Der neue Ablauf - Gesuchseinreichung, Gesuchsprüfung, Termin für die Biometrieerfassung, Ausweisproduktion - hat eine längere Ausstelldauer für den Ausländerausweis zur Folge. Insbesondere in der Anfangsphase ist mit 4 Wochen zu rechnen.
Die Erfassung der biometrischen Daten wird für alle Personen mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen von der Ausweisstelle in St.Gallen neues Fenstervorgenommen. Ist eine Biometrieerfassung notwendig, erhalten diese Personen direkt vom Migrationsamt einen Terminvorschlag für die Erfassung.
Antworten auf häufige Fragen finden Sie in den untenstehenden Merkblättern in deutscher, französischer, englischer, russischer, albanischer, kroatischer, türkischer und serbischer Sprache. Der Film weiter unten zeigt ferner den Ablauf einer Biometrieerfassung.
Film Ablauf Biometrieerfassung für den Ausländerausweis
Merkblätter für den biometrischen Ausländerausweis
Verantwortlich für den Inhalt
Migrationsamt
| Adresse: | St.Leonhard-Strasse 40 |
|---|---|
| PLZ/Ort: | CH-9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | +41 58 229 31 11 / +41 58 229 46 08 |