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Bewilligungs- oder Meldepflicht?

Arbeitseinsätze von EG/EFTA-Staatsangehörigen in der Schweiz bis zu 90 Tagen pro Jahr sind bewilligungsfrei, jedoch vorgängig meldepflichtig. Der Meldepflicht ist über die zuständige kantonale Arbeitsmarktbehörde oder über den Bund (Online Meldeverfahren) nachzukommen.

 

Bereits in der Schweiz zur Erwerbstätigkeit zugelassene EG/EFTA-Staatsangehörige geniessen berufliche Mobilität, Stellenwechsel müssen nicht bewilligt werden. Seit 1.1.2008 gilt diese berufliche Mobilität teilweise auch für Arbeitskräfte mit B-Bewilligung die Angehörige eines sog. Drittstaates sind: Stellenwechsel bei unselbständiger Erwerbstätigkeit, sowie Stellenantritt bei Personen die im Familiennachzug eine B-Bewilligung erhalten haben, sind nicht mehr bewilligungspflichtig.

 

Details sowie Hinweise für die neuen EU-Staaten (Übergangsregelungen) können Sie den Merkblättern des Ausländeramtes entnehmen.

 

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Gesuchserfassung

Online eine Ausländerbewilligung beantragen,. Für Arbeitgeber,

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Akteneinsicht

Elektronische Akteneinsicht für vorgängige registrierte

Rechtsvertreter und Behörden.

 

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