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Bewilligungs- oder Meldepflicht?
Arbeitseinsätze von EG/EFTA-Staatsangehörigen in der Schweiz bis zu 90 Tagen pro Jahr sind bewilligungsfrei, jedoch vorgängig meldepflichtig. Der Meldepflicht ist über die zuständige kantonale Arbeitsmarktbehörde oder über den Bund (Online Meldeverfahren neues Fenster) nachzukommen.
Bereits in der Schweiz zur Erwerbstätigkeit zugelassene EG/EFTA-Staatsangehörige geniessen berufliche Mobilität, Stellenwechsel müssen nicht bewilligt werden. Seit 1.1.2008 gilt diese berufliche Mobilität teilweise auch für Arbeitskräfte mit B-Bewilligung die Angehörige eines sog. Drittstaates sind: Stellenwechsel bei unselbständiger Erwerbstätigkeit, sowie Stellenantritt bei Personen die im Familiennachzug eine B-Bewilligung erhalten haben, sind nicht mehr bewilligungspflichtig.
Details sowie Hinweise für die neuen EU-Staaten (Übergangsregelungen) können Sie den Merkblättern neues Fenster des Ausländeramtes entnehmen.
Gesuchserfassung
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Verantwortlich für den Inhalt
Ausländeramt des Kantons St.Gallen
| Adresse: | St.Leonhard-Strasse 40 |
|---|---|
| PLZ/Ort: | CH-9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | +41 71 229 31 11 / +41 71 229 46 08 |
